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Die Weinlese auf Mallorca, die in diesem Jahr wegen der Trockenheit bis zu zwei Wochen früher begonnen hat, wird von einem Streit über die Herkunftsbezeichung auf dem Flaschenetikett überschattet. Am vergangenen Wochenende hat erstmals eine Gruppe von Weinbauern die Einführungen einer neuen Bezeichnung gefordert, die „Vi de la terra de l'Illa de Mallorca” heißen soll (Wein aus der Erde der Insel Mallorca). Erste Anträge seien bereits beim balearischen Agrarministerium eingereicht worden.

Der Konflikt: Die Bezeichnung ,Mallorca' auf den Flaschen ist ausschließlich jenen Weinen vorbehalten, die aus den beiden anerkannten Anbaugebieten Binissalem sowie Pla i Llevant kommen und das garantierte Herkunfts– und Qualitätsiegel „Denominació d'Origen, DO” tragen. Alle übrigen Weine dürfen sich nur mit der weitläufiger gefassten Bezeichnung „Vi de les Balears” (Wein der Balearen) schmücken.

Zu den Weinproduzenten, die sich für die Einführung der neuen Bezeichnung stark machen, zählen die Bodegas Son Bordils (Inca), Ánima Negra (Felanitx) und Santa Caterina (Andratx). Diese Weingüter liegen entweder außerhalb der anerkannten Anbaugebiete oder haben wie im Falle der ost-mallorquinischen Ánima-Negra-Jungwinzer aus Felanitx bislang nicht das Interesse verspürt, sich der in Frage kommenden DO-Organisation Pla i Llevant anzuschließen.

Der Sprecher der Winzergruppe, der Son-Bordils-Inhaber Ramon Coll, unterstrich seine Forderung nach einer Reform der Verwaltungsvorschriften. „Wir halten die balearische Gesetzgebung in Sachen Wein für absolut anachronistisch”, sagte Coll. Der Winzer, der im vergangenen Jahr rund 100.000 Flaschen produzierte, kritisierte, dass die Gruppe die Bezeichnung ,Mallorca' nicht als Ortsangabe verwenden dürfe. Dadurch habe sie auf den ausländischen Märkten Wettbewerbsnachteile hinzunehmen.

Die Antwort der zu DOs zusammengeschlossenen Winzer ließ nicht auf sich warten. Die Einführung einer allgemeinen Mallorca-Bezeichnung schade möglicherweise den organisierten Weinbauern, warnte der Geschäftsführer der DO-Binissalem, Josep Carretero. Die Insel stelle darüber hinaus kein einheitliches Anbaugebiet dar. „Es kann nicht alles in einen Topf geworfen werden.” Die renommierten Zonen seien begrenzt und deckten sich mit den DO-Gebieten. „Mit dem Namen ,Mallorca' mehr Wein absetzen zu wollen, erscheint uns nicht korrekt”, sagte Carretero.

Die Mitglieder einer DO haben sich prinzipiell an die Vorschriften ihres Regulierungsrates (Consell Regulador) zu halten. Diese Aufsichtsorganisation legt etwa den Mindeststandard für jene Weine fest, die das DO-Zeichen erhalten möchten. Geregelt sind unter anderem die maximale Zahl der angepflanzten Weinstöcke, der zulässige Höchstertrag der Erntemenge, der Mindestgehalt der Alkoholwerte, die Mindest-Lagerzeit in den Fässern. Die DO Binissalem schreibt darüber hinaus vor, dass Rotweine mindestens zur Hälfte aus der einheimischen Weinsorte Manto Negro gekeltert werden müssen. Der Anteil der Fremdsorten, die ursprünglich nicht auf der Insel heimisch waren (etwa Tempranillo oder Cabernet Sauvignon) darf hingegen jeweils 30 Prozent nicht überschreiten. Jeder Wein wird darüber hinaus von einem Ausschuss verdeckt verkostet und auf seine geschmacklichen Qualitäten geprüft. Bei Wohlgefallen steht der Vergabe des DO-Gütesiegels nichts im Weg.

Ziel der Vorgaben der einzelnen Regulierungsräte ist es, für die Edeltropfen der bestimmten Anbaugebiete einheitliche Qualitätskriterien zu erreichen. Die Winzer wiederum schätzen den DO-Herkunftsnachweis als Vermarktungsvorteil für ihre Produkte. Die Konsumenten ihrerseits können beim Einkauf sicher sein, dass ihr Wein garantiert im genannten Anbaugebiet gewachsen, gekeltert, geprüft und abgefüllt worden ist.

Auf Mallorca sind in den DOs Binissalem (gegründet 1991) sowie Pla i Llevant (1999) etwa zwei Drittel der Weingüter (17) organisiert. Acht Produzenten gehören keiner DO an.