Die Weinlese auf Mallorca, die in diesem Jahr wegen der
Trockenheit bis zu zwei Wochen früher begonnen hat, wird von einem
Streit über die Herkunftsbezeichung auf dem Flaschenetikett
überschattet. Am vergangenen Wochenende hat erstmals eine Gruppe
von Weinbauern die Einführungen einer neuen Bezeichnung gefordert,
die „Vi de la terra de l'Illa de Mallorca” heißen soll (Wein aus
der Erde der Insel Mallorca). Erste Anträge seien bereits beim
balearischen Agrarministerium eingereicht worden.
Der Konflikt: Die Bezeichnung ,Mallorca' auf den Flaschen ist
ausschließlich jenen Weinen vorbehalten, die aus den beiden
anerkannten Anbaugebieten Binissalem sowie Pla i Llevant kommen und
das garantierte Herkunfts– und Qualitätsiegel „Denominació
d'Origen, DO” tragen. Alle übrigen Weine dürfen sich nur mit der
weitläufiger gefassten Bezeichnung „Vi de les Balears” (Wein der
Balearen) schmücken.
Zu den Weinproduzenten, die sich für die Einführung der neuen
Bezeichnung stark machen, zählen die Bodegas Son Bordils (Inca),
Ánima Negra (Felanitx) und Santa Caterina (Andratx). Diese
Weingüter liegen entweder außerhalb der anerkannten Anbaugebiete
oder haben wie im Falle der ost-mallorquinischen
Ánima-Negra-Jungwinzer aus Felanitx bislang nicht das Interesse
verspürt, sich der in Frage kommenden DO-Organisation Pla i Llevant
anzuschließen.
Der Sprecher der Winzergruppe, der Son-Bordils-Inhaber Ramon
Coll, unterstrich seine Forderung nach einer Reform der
Verwaltungsvorschriften. „Wir halten die balearische Gesetzgebung
in Sachen Wein für absolut anachronistisch”, sagte Coll. Der
Winzer, der im vergangenen Jahr rund 100.000 Flaschen produzierte,
kritisierte, dass die Gruppe die Bezeichnung ,Mallorca' nicht als
Ortsangabe verwenden dürfe. Dadurch habe sie auf den ausländischen
Märkten Wettbewerbsnachteile hinzunehmen.
Die Antwort der zu DOs zusammengeschlossenen Winzer ließ nicht
auf sich warten. Die Einführung einer allgemeinen
Mallorca-Bezeichnung schade möglicherweise den organisierten
Weinbauern, warnte der Geschäftsführer der DO-Binissalem, Josep
Carretero. Die Insel stelle darüber hinaus kein einheitliches
Anbaugebiet dar. „Es kann nicht alles in einen Topf geworfen
werden.” Die renommierten Zonen seien begrenzt und deckten sich mit
den DO-Gebieten. „Mit dem Namen ,Mallorca' mehr Wein absetzen zu
wollen, erscheint uns nicht korrekt”, sagte Carretero.
Die Mitglieder einer DO haben sich prinzipiell an die
Vorschriften ihres Regulierungsrates (Consell Regulador) zu halten.
Diese Aufsichtsorganisation legt etwa den Mindeststandard für jene
Weine fest, die das DO-Zeichen erhalten möchten. Geregelt sind
unter anderem die maximale Zahl der angepflanzten Weinstöcke, der
zulässige Höchstertrag der Erntemenge, der Mindestgehalt der
Alkoholwerte, die Mindest-Lagerzeit in den Fässern. Die DO
Binissalem schreibt darüber hinaus vor, dass Rotweine mindestens
zur Hälfte aus der einheimischen Weinsorte Manto Negro gekeltert
werden müssen. Der Anteil der Fremdsorten, die ursprünglich nicht
auf der Insel heimisch waren (etwa Tempranillo oder Cabernet
Sauvignon) darf hingegen jeweils 30 Prozent nicht überschreiten.
Jeder Wein wird darüber hinaus von einem Ausschuss verdeckt
verkostet und auf seine geschmacklichen Qualitäten geprüft. Bei
Wohlgefallen steht der Vergabe des DO-Gütesiegels nichts im
Weg.
Ziel der Vorgaben der einzelnen Regulierungsräte ist es, für die
Edeltropfen der bestimmten Anbaugebiete einheitliche
Qualitätskriterien zu erreichen. Die Winzer wiederum schätzen den
DO-Herkunftsnachweis als Vermarktungsvorteil für ihre Produkte. Die
Konsumenten ihrerseits können beim Einkauf sicher sein, dass ihr
Wein garantiert im genannten Anbaugebiet gewachsen, gekeltert,
geprüft und abgefüllt worden ist.
Auf Mallorca sind in den DOs Binissalem (gegründet 1991) sowie
Pla i Llevant (1999) etwa zwei Drittel der Weingüter (17)
organisiert. Acht Produzenten gehören keiner DO an.
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