Residenten müssen Vermögenswerte ab 50.000 Euro offenlegen
In Zukunft muss jede Person, die in Spanien Resident ist, ihren Besitz im Ausland offenlegen: Bankkonten, Lebensversicherungen, Aktien, Anteile an Investmentfonds, Immobilien. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit saftigen Strafen rechnen, sollte der spanische Fiskus Wind davon bekommen. Die Neuregelung gilt allerdings nur für Residenten, also Personen, die in Spanien voll steuerpflichtig sind. Das Hauptkriterium hierbei ist die Dauer des Aufenthaltes: Wer sich länger als 183 Tage im Jahr hier aufhält, gilt als Resident.
Sparpaket und Steuererhöhungen: Welche Mehrkosten stehen an?
Die neue spanische Zentralregierung in Madrid hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, das auch Steuererhöhungen vorsieht. Wer in Spanien lebt und arbeitet oder aber eine Immobilie besitzt, muss mit höheren Kosten rechnen.
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