Der Urlaub könnte kaum schlechter beginnen – man ist sicher auf Mallorca gelandet, die Busfahrt vom Flughafen zum Hotel ist überstanden und dann die böse Überraschung: Die Herberge ist ausgebucht! Immer wieder erzählten die spanischen Tageszeitungen auf Mallorca in den vergangenen Wochen Geschichten von Urlaubern, denen genau das passiert ist und die in andere Hotels umziehen mussten. Bisher galt auf Mallorca: Wenn die Insel voll ist, dann ist sie voll. Dieses Jahr ist sie offenbar noch ein wenig voller – das Gespenst vom „Overbooking” geht um. Aber wie wahrscheinlich ist es, dass ich als Urlauber wirklich „umgebettet” werde? Wie kann es zur Überbuchung kommen und welche Rechte haben Urlauber, die davon betroffen sind?
„In der Regel haben die Hotels reine Kontingentverträge mit den Reiseveranstaltern, das bedeutet, die Veranstalter zahlen auch nur die tatsächlich belegten Zimmer, nicht aber das gesamte Kontingent”, erklärt Mathias Brandes, Kommunikationschef für Kontinentaleuropa bei Thomas Cook Reisen. „Das Auslastungsrisiko liegt also beim Hotelier. Um für den Fall, dass Reiseveranstalter ihre Kontingente nicht komplett verkaufen, trotzdem eine gute Auslastung zu erreichen, gibt es Hoteliers, die in der Summe mehr Einheiten in den Verkauf geben, als sie tatsächlich haben. Werden dann doch alle Kontingente voll gebucht, entsteht ein Overbooking.”
So geschehen auch auf Mallorca in den vergangenen Wochen. „Overbooking kann auch entstehen, wenn im Hotel kurzfristig Zimmer ausfallen, zum Beispiel durch Wasserschäden oder andere Beeinträchtigungen, die die verfügbare Zimmeranzahl reduzieren. Es liegt also am Hotelier, an den Terminen, an denen das real verfügbare Kontingent zuläuft, den Verkauf zu sperren oder die Kontingente zu reduzieren. Das ist das einzige System, das es zur Überwachung gibt. Der Veranstalter hat ja keinen Überblick, wie viele Zimmer der Hotelier insgesamt in den Verkauf stellt.”
„Ja, das gibt es”, bestätigt auch Hotelier Antonio Seijas von der Playa de Palma. „Allerdings kommt das sehr selten vor. Wenn es in der Presse so dargestellte wird, als ob hier ständig Urlauber hin- und hergeschoben werden, dann nur, weil die Presse sensationslüstern ist. Wir Hoteliers stehen in ständigem Kontakt, wir treffen uns zu Meetings, tauschen uns aus und garantieren durch diesen intensiven Kontakt dafür, dass im Notfall für ein gleichwertiges Zimmer in einem anderen, gleichwertigen Hotel gesorgt wird. Aber ich betone noch einmal, das sind wirklich Einzelfälle.”
Grundsätzlich, so Brandes, sei die Gefahr „umgebettet” zu werden, bei Pauschalreisen geringer. „Ein Pauschal-Urlauber, der mit einem renommierten Reiseveranstalter reist, ist in der Regel gegen Overbooking geschützt, da der Hotelier, wenn es keine Zimmer gibt, eher Individualgäste oder Gäste kleinerer Reiseveranstalter umbucht, weil es da weniger Probleme für ihn gibt”, so der Experte.
Wer dennoch „Opfer” von Overbooking wird und in ein anderes Hotel umziehen muss, kann möglicherweise einen Teil des Reisepreises zurückverlangen. Zumindest dann, wenn der Hotelwechsel einen Reisemangel darstellt. Die „Frankfurter Tabelle” zur Berechnung von Reisepreisminderungen sieht für Änderungen der Unterkunft je nach Entfernung vom ursprünglich gebuchten Hotel eine Minderungsrate von zehn bis 25 Prozent vor.
(Der Bericht ist Teil des Themas der Woche im neuen MM. Die vollständige Berichterstattung lesen Sie in der jüngsten Ausgabe (32/2016), erhältlich am Kiosk auf Mallorca, sowie an den Bahnhöfen und Flughäfen in Deutschland; oder auf E-Paper.)
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Das kann in der Türkei nicht vorkommen ...