Zu den Preisen: Laut einer Studie des PKW-Portals "Autoscout 24" lagen die Preise für die Gebrauchten in Spanien noch vor fünf Jahren deutlich über denen in Deutschland. Zwar sind die Gebrauchten in Spanien mittlerweile günstiger als in Deutschland, bewegen sich im europäischen Vergleich aber weiterhin im Mittelfeld. Der Durchschnittspreis von in Spanien angebotenen Gebrauchten lag laut "Autosout 24" im Jahr 2014 bei 15.074 Euro, in Deutschland waren es 17.082 Euro.
Aber Achtung: Verwirrung und Verärgerung beim Kauf eines Gebrauchten stiftet weiterhin die Gebrauchtwagen-Übertragungssteuer ("impuesto de transmisiones patrimoniales"), die beim Kauf von Privat fällig wird. Hier hat sich die Gesetzeslage mit Beginn des neuen Jahres wieder geändert. Wurde die Abgabe bis 2014 nach dem Fahrzeugwert berechnet, geschah dies ab dem 1. Januar 2014 nach Hubraum (bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 2011) oder CO2-Ausstoß (Erstzulassung nach dem 1. Januar 2011). War das Fahrzeug älter, kam noch ein Zuschlag drauf: fünf Prozent bei fünf Jahren und zehn Prozent ab zehn Jahren.
Nun ist wieder eine neue Berechnungsweise in Kraft getreten. "Seit diesem Jahr errechnet sich die Steuer wieder aus dem Restwert des Fahrzeugs", weiß Morten Reichert, vom auf Autoummeldungen und andere Behördengänge spezialisierten Unternehmen "Mallorca Auto Service" (MAS). Dabei werden entweder vier oder acht Prozent des Restwertes als Übertragungssteuer fällig. Berechnungsgrundlage ist eine Art Schwacke-Liste des Finanzamtes, die Gebrauchtwagen je nach Modell, Alter und Motor eine "potencia fiscal" zuordnet. Liegt dieser Wert über 15, wird der Wagen mit acht Prozent des Restwerts besteuert, liegt er darunter, werden vier Prozent fällig. "Billiger wird es dadurch nicht unbedingt", so Reichert. "Gerade Fahrzeuge mit größerem Hubraum und damit stärkerem Motor liegen oft über dem Wert 15, werden also mit acht Prozent besteuert. Bei einem Restwert von 10.000 Euro würden also 800 Euro Übertragungssteuer fällig.
Beim Kauf eines Neuwagens wird die Steuer nicht erhoben. Auch beim Kauf eines Gebrauchten vom Händler muss dieser in der Regel nicht versteuert werden, da beim Händler auf Rechnung gekauft wird und die Mehrwertsteuer damit ausgewiesen ist.
Überhaupt kann der Kauf in einem Autohaus auch Behördengänge ersparen. Die meisten Autohändler kümmern sich, bevor der Wagen übergeben wird, um die An- beziehungsweise Ummeldung auf den Namen des neuen Besitzers. Dieser hat also in der Regel lediglich dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug vor der ersten Fahrt versichert wird.
Beim Kauf von Privat obliegt die Ummeldung dem Käufer, der den Gang zum Verkehrsamt "tráfico" antreten muss, um die entsprechenden Anträge zu stellen. Vom Verkäufer genügt meist eine Unterschrift auf den Antragsformularen sowie eine Kopie des Ausweises (im Falle von Ausländern zusätzlich der N.I.E.). Die umgeschriebenen Papiere erhält der Käufer erst, wenn er anhand der Bescheinigung "Modelo 620" nachweist, dass er die Übertragungssteuer bezahlt hat. "Tráfico" überprüft auch, ob das Fahrzeug eventuell belastet ist oder ob unbezahlte Strafzettel vorliegen. Das ist wichtig in Spanien, da Gebrauchtwagen hier auch bei Ummeldung die gleichen Kennzeichen behalten. Wem der Gang zu den Ämtern zu aufwendig ist, kann sich für die Ummeldung auch an eine Gestoría wenden.
(aus MM 5/2016)
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