Die Sicherheitskontrolle am Flughafen Frankfurt, von dem man auch nach Mallorca fliegen kann. | iStockphoto.com/Meinzahn

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Die EU hat entschieden: Ab 1. September gelten wieder strengere Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck auf allen Flügen – auch nach Mallorca. Flüssigkeiten dürfen nur noch in Behältern mit maximal 100 Millilitern mitgeführt werden – so wie es lange Jahre die Regel gewesen war und an den meisten Flughäfen in Deutschland immer noch der Fall ist. Alle Shampoos, Gels und Cremes müssen zusammen in eine maximal einen Liter fassende, durchsichtige Plastiktüte passen, die sich verschließen lässt. Die Hoffnung auf größere Flaschen war deshalb (leider) nur von kurzer Dauer ...

Erst im Frühjahr hatte die EU die Regeln an einigen europäischen Flughäfen geändert: Dank einer neuen Art von Computertomografie-Scannern sollten Flüssigkeiten und Elektronik im Handgepäck nicht mehr für die Sicherheitskontrolle ausgepackt werden müssen. Statt 100 Milliliter waren sogar bis zu 330 Milliliter erlaubt. Denn diese modernen Geräte können dreidimensionale Ansichten der Gepäckstücke erstellen und Flüssigkeiten analysieren.

Während Flughäfen in Deutschland wie Frankfurt und München nur teilweise auf CT-Scanner umgestellt haben, sind andere Länder wesentlich fortschrittlicher. So müssen beispielsweise alle Flughäfen in Großbritannien die neue Technologie bis 2025 vollständig implementiert haben. Der Flughafen London-Luton hat dies bereits umgesetzt. Auch an den Airports London City, Newcastle, Leeds Bradford, Southend and Teesside war die 100-Mililiter-Regel bereits gefallen, das muss nun rückgängig gemacht werden. Auch in den Niederlanden sind die neuen Scanner bereits flächendeckend im Einsatz, berichtet das Flugfachportal Aerotelegraph.

Auch der spanische Flughafenbetreiber Aena hat bereits 160 solcher Scanner bestellt, einige davon sind auch für den Flughafen Palma de Mallorca vorgesehen, wo bisher alte Geräte im Einsatz sind. Vermutlich wird es erst Ende des Jahres so weit sein.

Nach Informationen des Online-Magazins sollen Mängel bei einzelnen Baureihen von CT-Scannern eines Herstellers der Grund für die Anpassung sein. Die EU-Kommission soll darum eine Überprüfung aller Geräte angeordnet haben. Für die Dauer dieser Überprüfung soll die Nutzung der Geräte eingeschränkt werden. Wie lange das dauert, ist nicht bekannt.