Das Gesundheitsministerium veröffentlichte diese Verordnung in einem offiziellen Schreiben zur Eindämmung der COVID-19-Krise. Die Anordnung trat direkt am Donnerstag, 19. März, in Kraft. Mit eingeschlossen sind Campingplätze oder Wohnmobilplätze. Die Unterkünfte sind aufgefordert zu schließen, sobald sie keine Klienten mehr zu betreuen haben, allerspätestens aber innerhalb von sieben Tagen.
Ausgenommen davon sind Sicherheitspersonal und Hausmeister innerhalb dieser Gebäude.
Langzeiturlauber dürfen dann bleiben, wenn sie bereits am Samstag, dem Tag an dem die Ausgangssperre verhängt wurde, vor Ort waren und innerhalb ihrer Unterkunft eine ausreichende Infrastruktur haben, die es ihnen erlaubt, sich ausschließlich innerhalb der Unterkunft aufzuhalten. Unterkünfte mit Gemeinschaftsbereichen, auf die die Mieter angewiesen sind, müssen schließen.
Die einzelnen Autonomieregionen sind dafür verantwortlich, diese Regelung umzusetzen.
4 Kommentare
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Und sie sitzen ihren Urlaub im Hotelzimmer und auf dem Balkon aus. Weiterhin schöne Tage.
"Es wird dringend Zeit" Sie in die Quarantäne zu schicken.
Bis wann müssen die Hotels schließen?
Es wird dringend Zeit!