"Hecha la ley, hecha la trampa", sagt der Spanier. Das bedeutet so viel wie "ist ein Gesetz erst einmal verabschiedet, findet sich bestimmt ein Hintertürchen". Einem solchen will die Insel-Regierung nun aber gleich ein dickes Vorhängeschloss verpassen – es geht um die illegale Ferienvermietung.
Nachdem sich der Inselrat und das Rathaus von Palma dazu entschieden haben, die touristische Vermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in gewissen Zonen auch in Zukunft nicht zuzulassen, wird nun befürchtet, willige Vermieter könnten das Verbot einfach mit "normalen" Mietverträgen umgehen. Denn theoretisch können auch Standardmietverträge für kurze Zeiträume abgeschlossen werden.
Der Govern will Vermieter deshalb dazu verpflichten, dass sie auch bei Kurzzeitmietverträgen nachweisen können, dass es sich nicht um eine touristische Vermietung handelt. Die Beweislast liegt dann also beim Vermieter. Das schreibt die Tageszeitung Ultima Hora am Donnerstag unter Berufung auf Tourismusgeneraldirektor Antoni Sansó. Kontrolleure des Ministeriums würden dies überprüfen. So sei beispielsweise ein ständiger Mieterwechsel ein Indiz dafür, dass Urlauber ein- und ausgehen.
Strafen bis zu 40.000 Euro sollen Wohnungseigentümer abschrecken. Sollten Vermiet-Portale wie Airbnb oder Homeaway weiterhin Wohnungen in verbotenen Zonen anbieten, werden 200.000 bis 400.000 Euro fällig. Es dürfen im Internet ausschließlich Immobilien mit einer Registriernummer angeboten werden – und eine solche gibt es nur, wenn die Vermietung in der entsprechenden Zone erlaubt ist. (cze)
Hier finden Sie die Zonen auf Mallorca, in denen die Ferienvermietung teilweise zugelassen ist.
8 Kommentare
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Wolfgang. was Sie übershen ist, welche Struktur besteht in Santa Ponsa? Dort stehen Appartmenthäuser, die hauptsächlich der Kurzvermietung dienen und nicht als Dauerwohnsitz. Sie sind zu klein, als das sie Familien dienen könnten. Es sind überwiegend Studios, wie man auf dem Portal des Dienstleisters sehen kann.. Diese ansässige Firma vermietet sie regulär an Feriengäste in Kurz- und Langzeit. Für die Beteiligten besteht ja die Möglichkeit im Rathaus ggf. eine Anpassung an die bisherige gewerbliche Praxis und Genehmigung zu erwirken, damit es dem neuen Gesetz bzw. der Verordnung entspricht. Und da sehe ich eigentlich keine Bedenken. Was an Arbeitsplätzen dran hängt, müssen diejenigen selbst verantworten.Wer alles ordentlich angemeldet hat und versteuert, bekommt auch keine Schwierigkeiten. Ganz einfach.
Diese Überregulierung wird die Wohnungsnot auf Mallorca nicht eindämmen. Die verantwortlichen Politiker hätten schon vor Jahren damit beginnen müssen mit den üppigen Einnahmen aus dem Tourismus den Wohnungsbau für die Mallorquiner zu fördern. Viele Wohnungen sind als Ferienwohnungen gebaut worden und für die Vermietung an die Einheimischen ungeeignet und viel zu teuer. Ferner hat sich durch die Vermietung der Ferienwohnungen in Paguera oder Santa Ponsa eine eigene touristische Infrastruktur entwickelt, an der sehr viele Arbeitsplätze hängen. Viele kleine Lebensmittelgeschäfte, Restaurants und Bars leben von diesem Tourismuszweig. Von den fleißigen Frauen im Reinigungsgewerbe einmal ganz abgesehen. Der All Inclusiv Tourist bringt sein Geld nicht in die kleinen Geschäfte und Restaurants. Diese Geld bleibt auf der Insel und geht nicht in die Kassen einen internationalen Hotelkonzerns.
Bruno@ 1. Mässigen Sie sich. 2. legen sie Beweise für Ihre Behauptungen vor. 3. Informieren Sie sich darüber, welche Gesetze es in Spanien gibt, die das Zusammenleben, Mietverhältnisse und Eigentumspflichten regeln. Diese können Sie uns dann hier vorlegen. Danke für die Mühe im Voraus.
selten so einen Unsinn gehört wie von HajoHajo. Wenn man vom deutschen Wohnungseigentumsgesetz schon keine Ahnung hat, ist das vielleicht zu verschmerzen. Wenn dann selbsternannte "Fachleute" in Wahrheit so gar keine Ahnung vom spanischen Ley de Propiedad horizontal haben und dann trotzdem hier solchen Unsinn verbreiten, dann ist das unverantwortlich. Sicher bieten die vorgegebenenen Antworten Raum für Fehlinterpretationen. Aber die Intention ist deutlich. Und die Balearen wie auch die Stadt Palma werden noch früh genug Post von Gerichten bekommen, zur not vom EuGH. Das, was die Linken hier rechtlich zementieren möchten, ist in dieser Form verfassungsrechtlich nicht haltbar. Und das wissen diese Herren Genosen sehr genau. Man hätte stattdessen den Mallorquinern einen wirklichen Dienst erweisen können, indem man die Ferienvermietung rechtlich zulässig reguliert. Diese Gelegenheit hat man verpasst. Eine teleologische Reduktion wird es durch die Gerichte nicht geben können. Damit kommen dann auf Consell und Stadtverwaltung Palma riesige Schadensersatzforderungen zu, für die dann der einfache Steuerzahler wieder gerade stehen muss.
Sehr lustig finde ich in der Umfrage die Mögliche Antwort = "Falsch. Das ist ein Eingriff in das Eigentumsrecht und wirtschaftlich dumm". Schon mal was davon gehört "Eigentum verpflichtet"?? Und WAS Versicherungen dazu sagen, dürfte auch klar sein. Vom Fiskus, der um die Steuern betrogen werden kann, nicht erst zu reden. Kontruktiv= wer sich allen Ärger vom Halse halten will, geht aufs Amt und beantragt die Registrierung mit allen Folgen. Bekommt er sie, ist alles oK. Wenn nicht, bekommt er auch die Erklärung und sollte sich hüten sie zu ignorieren. Denn sonst kann es mehr kosten, als man in Jahren eventuell eingenommen hätte. Und wer möchte schon gerne als Vorbestraft und als Steuerhinterzieher in die Akten eingehen?
Ach Klausilein, WAS soll ich blos machen dass auch Sie verstehen was sie lesen? Sagte ich denn im Prinzip was anderes? Sind wohl schon angepasst und zu lange auf der Insel?
@ Hajo: "Also irgendwie kommt mir die ganze Sache "Spanisch" vor". - Hast du vergessen, wo sich das abspielt? Ja, richtig, auf Mallorca. Und wo liegt Mallorca? Ach ja, in Spanien. So what?
Also irgendwie kommt mir die ganze Sache "Spanisch" vor. Zur Erinnerung, es geht um Wohnblöcke und nicht um Fincas etc. - Ist es denn nicht so, dass =1. Mieter doch einen Vertrag mit dem Hausbesitzer haben?2. Besitzer von Eigentumswohnung doch an die gemeinsam festgelegten Regeln der Eigentumsgemeinschaft gebunden sind.Daraus schliesst sich, dass man doch im Falle 1. an die Hausbesitzer heran treten kann, um mit ihnen zu einer Vereinbarung zu kommen die generell die Untervermietung von Mietwohnungen an Feriengäste untersagt. In DE ist Untervermietung schon im Mietvertrag ausgeschlossen oder ohne Anfrage nicht erlaubt.Im Falle 2. an die Verwaltung der Eigentumsgemeinschaft heran zu treten, um diese zu veranlassen gemeinsam eine Beschlussfassung gegen Untervermietung zu erwirken. In DE ist das normal, dass durch Beschluss der Gemeinschaft z.B. Blumenkästen am Balkon erlaubt sind oder werden können. Auch was Markisen etc. betrifft werden gemeinsame Beschlüsse gefasst.Ich habe den Eindruck, dass man hier auf die Grenzen Südländischer Denk- und Handelsweisen stösst und quasi wie im Roman von Miguel de Cervantes, "Don Quijote", gegen Windmühlen kämpfen muss. Der Author hat die Spanische Seele schon damals voll erkannt. Scheint Mentalitäts bedingt zu sein :-))