Matthias Kühn und Norma Duval. | P. Pellicer

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Das Handelsgericht von Palma de Mallorca hat den Antrag der Steuerbehörden abgelehnt, alle Schulden der Unternehmen des einstigen deutschen Immobilienmoguls Matthias Kühn in einem einzigen Insolvenzverfahren zu bündeln. Die Richter sind der Ansicht, dass eine solche Zusammenlegung der Verbindlichkeiten zu Verzögerungen im Insolvenzverfahren führen würden. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass trotz einiger "gemeinsamer Zahlungsausfälle" in den einzelnen Unternehmen der einstigen Kühn-Gruppe keine grundsätzliche "Vermischung der Vermögenswerte" vorliegt.

Den Antrag auf Zusammenlegung der Schulden hatte die Steuerbehörde der Balearen mit Unterstützung der zentralstaatlichen Verwaltung mit dem Ziel gestellt, dass sich fünf weitere Unternehmen dem laufenden Insolvenzverfahren der einstigen Kühn-Muttergesellschaft Balearic Management Investments Consultants anschließen. Dazu gehört auch Birdie Son Vida, auf das die 96-Millionen-Entschädigung der Balearen-Regierung in Zusammenhang mit der nicht erfolgten Bebaung des Geländes "La Muleta" entfällt.

Sowohl Kühns Anwälte als auch die beiden Insolvenzverwalter hatten sich gegen den Antrag der Steuerbehörden auf Zusammenlegung der Schulden ausgesprochen. In dem jetzt in ihrem Sinne erfolgten Gerichtsbeschluss heißt es, dass der einzige Vorteil eine Schuldenbündelung in der Befriedigung der Gläubiger mit diesen Einnahmen liege. Allerdings heißt es weiter: "Ohne zu beurteilen, ob dieses Interesse legitim ist, kann kein Zweifel daran bestehen, dass es keine Vermögensvermischung gab und gibt, die eine solche Entscheidung rechtfertigen würde". Die Ablehnung des Antrags bedeutet, dass die Insolvenzverfahren der Unternehmen der Kühn-Gruppe weiterhin einzeln bearbeitet werden, auch wenn gegen diese Entscheidung noch Berufung eingelegt werden kann.

Die 96 Millionen Euro Entschädigung für Kühn, die die Balearen-Regierung bereits gezahlt hat, befinden sich weiterhin auf dem Treuhandkonto des Obersten Gerichtshofshofs der Balearen. Teile davon sollen zur Befriedigung der Gläubiger der einzelnen Insolvenzverfahren aufgewandt werden, ehe der Restbetrag an Kühn ausbezahlt wird. Über das genau Vorgehen wird ebenfalls das Handelsgericht entscheiden müssen.

Parallel zum Insolvenzverfahren muss Matthias Kühn weiter abwarten, was sich an einer anderen gerichtlichen Front ereignet, bevor er in den Genuss der Entschädigung kommen könnte. Denn derzeit ermittelt ein Gericht in Palma gegen ihn. Dem Geschäftsmann wird vorgeworfen, Gelder hinterzogen zu haben, um die Zahlung von mehr als 13 Millionen Euro an die Steuerbehörden zu vermeiden. Die Staatsanwaltschaft wirft Kühn darüber hinaus vor, seinerseits Maßnahmen vorbereitet zu haben, um die 96 Muleta-Millionen dem Zugriff der Steuerbehörden zu entziehen.