Wird ein Urlauber von der Fluggesellschaft mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflug über eine Annullierung informiert, steht ihm keine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Erding hervor, über das das Fachportal "Reise vor 9" berichtet.
Neues Urteil: Airlines müssen Reisende rechtzeitig über Annullierungen informieren
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