Landender Jet über Mallorca. | Ultima Hora

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Wenn ein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wird, gilt er als annulliert. Die Vorverlegung durch die Airline könne nämlich für die Fluggäste zu schwerwiegenden Unannehmlichkeiten führen, urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Passagiere hätten also Anspruch auf die in der Fluggastrechteverordnung vorgesehene Ausgleichszahlung.

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Das Landgericht Düsseldorf und das österreichische Landesgericht Korneuburg müssen nun über Klagen von Passagieren gegen verschiedene Airlines entscheiden. Sie hatten dem EuGH Fragen zum EU-Recht vorgelegt.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) betonte, es liege im Interesse der Fluggesellschaften, ihre Zeitpläne einzuhalten. "Bei der Vorverlegung von Flügen handelt es sich deswegen auch nur um wenige Einzelfälle." Zu diesen könne es etwa kommen, wenn versucht werde, etwa wegen eines bevorstehenden Wetterumschwungs oder Streiks Verspätungen zu vermeiden.