Nicht nur in Deutschland sorgt das Rauchverbot in Bars und
Kneipen für Verwirrung. Auch auf Mallorca gestaltet sich die
Durchsetzung schwierig. Während an spanischen Arbeitsplätzen und in
öffentlichen Gebäuden Rauchverbot gilt, wird in vielen - wenn nicht
sogar in den allermeisten - Bars, Kneipen und Restaurants munter
weitergequalmt. Die EU kritisiert Spanien gar als eines der Länder,
die am meisten Nachholbedarf in Sachen Anti-Tabak-Kampf haben.
Hauptproblem auf Mallorca ist, dass es zwei verschiedene
Nichtraucher-Gesetze gibt. Die Zentralregierung in Madrid erließ im
Dezember 2005 ein Gesetz, demzufolge das Rauchen in Bars, Kneipen
und Restaurants mit einer Größe von mehr als 100 Quadratmetern nur
dann erlaubt ist, wenn es einen räumlich abgetrennten
Raucherbereich gibt. Die meisten Restaurants haben daraufhin meist
unter großem Aufwand nachgerüstet. Auch in den meisten Diskotheken
wird die Regelung umgesetzt. Die Geldstrafen können Tausende Euro
betragen.
Die Besitzer aller kleineren Gastronomie-Betriebe müssen dem
landesweit gültigen Gesetz zufolge entscheiden, ob sie in ihrem
Lokal das Rauchen erlauben wollen oder nicht - und das auch direkt
an der Eingangstür kenntlich machen. Aus diesem Grund sind an den
meisten kleinen Bars auf Mallorca Schilder zu sehen, auf den steht:
"En este local se permite fumar" (In diesem Lokal ist das Rauchen
erlaubt).
Kompliziert macht die Lage auf Mallorca die Tatsache, dass die
Balearen-Regierung ein eigenes Anti-Tabak-Gesetz verabschiedet hat,
das wenige Monate vor der nationalen Regelung in Kraft trat (damals
regierte auf den Balearen noch die konservative Volkspartei, die so
der sozialistischen Regierung in Madrid zuvorkam). Das balearische
Nichtraucher-Gesetz erlaubt das Rauchen in allen
Gastronomie-Betrieben, solange ein Nichtraucherbereich ausgewiesen
ist. Diese Regelung führt dazu, dass in vielen Bars kräftig
geraucht wird, während in der hintersten Ecke ein Tischchen mit
einem Nichtraucherschild steht.
Während der Nichtraucherschutz in Mallorcas Bars und Kneipen
also längst nicht wirksam ist, haben die Anti-Tabak-Gesetze
zumindest bewirkt, dass Zigaretten nur noch an Automaten in
lizensierten Gastronomiebetrieben und in Tabakläden zu kaufen sind.
Wer weder das eine noch das andere in der Nähe hat, ist
aufgeschmissen.
In Deutschland hatte in der vergangenen Woche das
Verfassungsgericht entschieden, dass das Verbot, in kleinen Kneipen
zu Rauchen, gegen das Grundgesetz verstoße. Im Gegensatz zu
größeren Lokalen, die über mehrere Räume verfügen, sei es diesen
sogenannten Einraumkneipen nämlich nicht möglich, einen
Raucherbereich abzutrennen - genau diese Möglichkeit aber sehen die
meisten Anti-Rauchergesetze der Bundesländer als Ausnahmeregelung
vor.
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