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Der Druck auf den deutschen Bestattungsunternehmer Ernst Hackl wird immer größer: Die Polizei hat in der vergangenen Woche seinen Betrieb in Porreres durchsucht und dabei eine Leiche gefunden, die nicht vorschriftsmäßig gekühlt gewesen sein soll. In der Woche zuvor hatte ihm der Verband der mallorquinischen Bestattungsunternehmer vorgeworfen, einen Leichnam zu Unrecht in Barcelona eingeäschert zu haben. Ein Ermittlungsrichter prüft, ob Anklage erhoben wird.

Der 53-jährige Bayer nimmt zu den Vorwürfen Stellung: „Die Leiche war in der Garage. Das leugne ich nicht. Die Frage ist aber: Warum war das so?” Hackl hatte von den Angehörigen des Ende Mai verstorbenen Deutschen den Auftrag, den Körper einäschern zu lassen. Das sei ihm jedoch nicht möglich gewesen, da sämtliche Krematorien die Zusammenarbeit mit ihm verweigerten. „Alle machen mir die Tür vor der Nase zu”, sagt Hackl.

Also habe er sich mit dem Leichnam auf den Weg nach Barcelona gemacht, zum dortigen Krematorium. Nachdem er auf dem Festland zuvor bereits Erfolg gehabt hatte, habe man ihm diesmal mitgeteilt, man sei überlastet und die Leiche könne dort nicht eingeäschert werden. Auch dürfe man sie nicht bis zur Einäscherung in der hauseigenen Kühlabteilung aufbewahren. „Was meinen Sie, wie ich mich da gefühlt habe? Als mir klar wurde, dass ich mit dem Leichnam wieder zurückfahren muss? Meinen Sie, das macht mir Spaß?”, sagt Hackl. In Porreres angekommen, sei man auch auf dem Gemeindefriedhof nicht bereit gewesen, die Leiche unterzubringen.

Auf Mallorca betreibt ausschließlich Palmas städtisches Bestattungsunternehmen (EFM) Krematorien. Dessen Direktor Oscar Collado sagt auf MM-Anfrage, alle lizensierten Bestattungsunternehmer könnten die EFM-Einrichtungen zur Einäscherung nutzen. Hackl aber habe keine Lizenz. Das sagt auch der Bürgermeister von Porreres, Joan Sastre, der für die Genehmigung zuständig ist. Auch Hackl räumt ein, die Lizenz noch nicht vorliegen zu haben. Der Bürgermeister habe ihm aber schon vor Wochen grünes Licht gegeben. Am 7. April habe er dann sein Büro eröffnet.

Joan Sastre bestätigt das auf MM-Anfrage: „Es ist üblich, dass schon einmal begonnen wird, auch wenn die Lizenz noch nicht endgültig erteilt ist.” Er habe aber nur die Erlaubnis zur Eröffnung eines Büros gegeben. Dass dort Leichname gelagert würden, sei nicht vorgesehen gewesen.

Hackl ist der Auffassung, er könne aufgrund eines Abkommens zwischen Spanien und Deutschland auf Mallorca auch mit seiner deutschen Lizenz arbeiten. Eine Sprecherin des Bundesverbands der deutschen Bestatter wollte das nicht bestätigen. Hackl vermutet, dass es ohnehin nur vordergründig um die fehlende Lizenz geht. Letztendlich wolle man ihn als unliebsamen Konkurrenten aus dem lukrativen Geschäft mit dem Rücktransport von auf Mallorca verstorbenen Deutschen heraushalten.