Der Druck auf den deutschen Bestattungsunternehmer Ernst Hackl
wird immer größer: Die Polizei hat in der vergangenen Woche seinen
Betrieb in Porreres durchsucht und dabei eine Leiche gefunden, die
nicht vorschriftsmäßig gekühlt gewesen sein soll. In der Woche
zuvor hatte ihm der Verband der mallorquinischen
Bestattungsunternehmer vorgeworfen, einen Leichnam zu Unrecht in
Barcelona eingeäschert zu haben. Ein Ermittlungsrichter prüft, ob
Anklage erhoben wird.
Der 53-jährige Bayer nimmt zu den Vorwürfen Stellung: „Die
Leiche war in der Garage. Das leugne ich nicht. Die Frage ist aber:
Warum war das so?” Hackl hatte von den Angehörigen des Ende Mai
verstorbenen Deutschen den Auftrag, den Körper einäschern zu
lassen. Das sei ihm jedoch nicht möglich gewesen, da sämtliche
Krematorien die Zusammenarbeit mit ihm verweigerten. „Alle machen
mir die Tür vor der Nase zu”, sagt Hackl.
Also habe er sich mit dem Leichnam auf den Weg nach Barcelona
gemacht, zum dortigen Krematorium. Nachdem er auf dem Festland
zuvor bereits Erfolg gehabt hatte, habe man ihm diesmal mitgeteilt,
man sei überlastet und die Leiche könne dort nicht eingeäschert
werden. Auch dürfe man sie nicht bis zur Einäscherung in der
hauseigenen Kühlabteilung aufbewahren. „Was meinen Sie, wie ich
mich da gefühlt habe? Als mir klar wurde, dass ich mit dem Leichnam
wieder zurückfahren muss? Meinen Sie, das macht mir Spaß?”, sagt
Hackl. In Porreres angekommen, sei man auch auf dem
Gemeindefriedhof nicht bereit gewesen, die Leiche
unterzubringen.
Auf Mallorca betreibt ausschließlich Palmas städtisches
Bestattungsunternehmen (EFM) Krematorien. Dessen Direktor Oscar
Collado sagt auf MM-Anfrage, alle lizensierten
Bestattungsunternehmer könnten die EFM-Einrichtungen zur
Einäscherung nutzen. Hackl aber habe keine Lizenz. Das sagt auch
der Bürgermeister von Porreres, Joan Sastre, der für die
Genehmigung zuständig ist. Auch Hackl räumt ein, die Lizenz noch
nicht vorliegen zu haben. Der Bürgermeister habe ihm aber schon vor
Wochen grünes Licht gegeben. Am 7. April habe er dann sein Büro
eröffnet.
Joan Sastre bestätigt das auf MM-Anfrage: „Es ist üblich, dass
schon einmal begonnen wird, auch wenn die Lizenz noch nicht
endgültig erteilt ist.” Er habe aber nur die Erlaubnis zur
Eröffnung eines Büros gegeben. Dass dort Leichname gelagert würden,
sei nicht vorgesehen gewesen.
Hackl ist der Auffassung, er könne aufgrund eines Abkommens
zwischen Spanien und Deutschland auf Mallorca auch mit seiner
deutschen Lizenz arbeiten. Eine Sprecherin des Bundesverbands der
deutschen Bestatter wollte das nicht bestätigen. Hackl vermutet,
dass es ohnehin nur vordergründig um die fehlende Lizenz geht.
Letztendlich wolle man ihn als unliebsamen Konkurrenten aus dem
lukrativen Geschäft mit dem Rücktransport von auf Mallorca
verstorbenen Deutschen heraushalten.
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