Keine Angst vor dem spanischen Fiskus müssen laut Mario Arnaldo
Autobesitzer haben, die weniger als sechs Monate im Jahr auf
Mallorca verbringen. Sein Fahrzeug mit Kennzeichen aus der Heimat
müsse nur ummelden, wer Resident ist. Das geht laut dem
Vorsitzenden der Automovilistas Europeos aus der Steuergesetzgebung
eindeutig hervor. „Wenn ich hier nur Urlaub mache, dann reicht das
deutsche Nummernschild”, sagt Arnaldo.
Er beruft sich dabei auf das Gesetz 38 von 1992, das die
Erhebung einiger Sondersteuern regelt. Dort heißt es: „Umgemeldet
werden müssen Fahrzeuge, die von Personen benutzt werden, die in
Spanien Residenten sind.” Damit blieben Urlauber eindeutig außen
vor, sagt Arnaldo – unabhängig davon, ob sie hier Immobilienbesitz
haben oder nicht, unabhängig davon, wie lange das Auto in Spanien
bleibt. Die gleiche Aussage ergibt die Nachfrage bei der
Verkehrsbehörde in Madrid: „Ummelden muss nur, wer dauerhaft in
Spanien lebt”, so eine Behördensprecherin gegenüber MM.
Eine Polizeiaktion am 4. Dezember hatte unter ausländischen
Inselbewohnern für Unruhe gesorgt: Beamte hatten in Palma 16
Fahrzeuge beschlagnahmt, die kein spanisches Kennzeichen hatten.
Die Autobesitzer sind nun zu der Ummeldeprozedur gezwungen, die
teuer und umständlich ist. Wer Mallorca-Resident ist (also mehr als
die Hälfte des Jahres hier verbringt), muss sein Auto ummelden.
Arnaldo ist sich seiner Sache zwar sicher, gibt aber zu
bedenken, dass die Ummeldung in jedem Fall Sinn mache – auch dann,
wenn der Fahrzeughalter seinen Urlaub auf der Insel verbringt und
nur das Auto ständig auf Mallorca ist. Wer mit seinem Fahrzeug
langfristig in Spanien unterwegs ist, könne sonst Probleme mit
seiner deutschen Versicherung bekommen: ,,Spätestens dann, wenn der
TÜV abläuft."
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