Laut Roland Bahón ist Palma keine lärmgeplagte Stadt. „Die
Konfliktstellen werden als lauter empfunden, als sie tatsächlich
sind”, sagt er, „das zeigen unsere Messungen ganz eindeutig.” Bahón
arbeitet bei der Lokalen Agenda 21 der Stadt Palma, sein
Schwerpunkt: Lärmbekämpfung. Aktuelles Großprojekt: ein
vollständiger Lärmatlas. Darauf soll das gesamte Stadtgebiet
abgebildet sein, samt Angaben zu Bevölkerungsdichte und
durchschnittlicher Lärmbelästigung. Ein Expertenteam der
Technischen Uni Madrid sammelt zurzeit die notwendigen Daten, misst
die Dezibel an der Playa de Palma, am Paseo Marítimo, in der
Innenstadt, im Ausgehviertel rund um die Plaza Gomila.
„95 Prozent des Lärms verursacht der Verkehr”, sagt Bahón. Und
das obwohl es schon ruhiger geworden ist, seit die Polizei streng
gegen die röhrenden Mopeds vorgeht, die lange Zeit ungestraft durch
die mallorquinischen Gassen bretterten. Die Hauptlärmzonen liegen
laut Bahón rund um den Flughafen, in Palmas Innenstadt an den
meistbefahrenen Straßen und in den Vergnügungsvierteln, unter
anderem an der Playa de Palma – wobei dort ja nun weitgehend Ruhe
herrscht.
Wenn der Lärmatlas im Sommer 2007 fertig ist, soll ein
Aktionsplan folgen. Mit dem Ziel, dass in Palma der erlaubte
Lärmpegel nicht mehr überschritten wird. Und den legt die
städtische Lärm-Verordnung fest.
Laut dieser Ordenanza sind im Stadtgebiet von Palma tagsüber
zwischen 8 und 22 Uhr grundsätzlich nicht mehr als 65 Dezibel
erlaubt (was ungefähr der Lautstärke eines normalen Gesprächs
entspricht), nachts liegt der Höchstwert bei 60 Dezibel.
Es gibt allerdings Ausnahmen. Zum einen den Verkehr: Die
städtische Verordnung erlaubt bei Motorrädern eine Lärmerzeugung
von 80 bis 86 Dezibel, bei Autos von 82 bis 89 Dezibel.
Auch für Baustellen gilt eine Sonderregelung. Baumaschinen
dürfen in Ausnahmefällen sogar mehr als 90 Dezibel Lärm
erzeugen.
Wer die Lärmgrenze überschreitet, muss mit Geldstrafen zwischen
150 und 600 Euro rechnen. Im Wiederholungsfall kann „die Aktivität
suspendiert” werden, wie es in der Ordenanza heißt.
Von dieser Art Strafe sind nun vor allem die Kneipenwirte an der
Playa betroffen, für die auch noch eine weitere Verordnung gilt,
die nämlich den Betrieb von Lokalen regelt. Diese Ordenanza
unterscheidet zwischen Bars, Cafés, Restaurants ohne Musik
einerseits, sowie Musikbars, Diskotheken, Tanzsälen mit Musik
andererseits.
Erstere dürfen nur Hintergrundmusik spielen, von 10 bis 24 Uhr
und bei einer maximalen Lautstärke von 70 Dezibel.
Für die andere Gruppe gelten nur zeitliche Beschränkungen,
Diskotheken etwa dürfen bis längstens 5.45 Uhr am Morgen geöffnet
haben.
Auf der Straße vor den Lokalen liegt die Obergrenze allerdings
in jedem Fall bei den allgemein erlaubten 65 Dezibel, die
Schallisolierung muss also dementsprechend gut funktionieren.
Gemäß dieser Verordnung ist das Anbringen von Lautsprechern auf
den Terrassen, in Höfen und Gärten von Lokalen verboten. Dies wird
offenbar nicht allzu streng gehandhabt.
Laut Roland Bahón wird die Rechtslage demnächst geändert: Die
Erkenntnisse aus dem Lärmatlas sollen in eine neue städtische
Verordnung einfließen. Außerdem plant die Balearen-Regierung
ihrerseits ein neues Gesetz gegen die „akustische Kontamination”,
dem die Stadtverwaltungen ihre Vorschriften angleichen müssen.
Das Gesetz liegt erst in Projektform vor. Über genaue
Dezibel-Zahlen ist noch nicht entschieden, wohl aber über die Höhe
der Strafen – und die können happig ausfallen.
Für sehr schwere Verstöße werden Geldstrafen zwischen 12.001 und
300.000 Euro fällig. Als sehr schwerer Verstoß gilt unter anderem
das Überschreiten der Lärmgrenze um 15 Dezibel.
Auch wer durch Krach die Gesundheit anderer ernsthaft gefährdet,
kann mit der Höchststrafe belegt werden.
Das neue Lärm-Gesetz der Balearen-Regierung soll Anfang des
kommenden Jahres in Kraft treten.
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