Das Gejammer über jene Urlauber, die auf Mallorca in angeblich
illegalen Unterkünften Urlaub machen, ist groß. Zu Unrecht. Auch
jene Besucher, die sich ein Ferienhaus mieten oder in einer
Ferienwohnung unterkommen, lassen Geld auf dem Eiland. Auch wenn es
dann nicht unbedingt in den Kassen der Hoteliers landet. Aber es
kommt auf anderen Kanälen der balearischen Wirtschaft zugute. Etwa
über Restaurants und Läden oder über den Vermieter selbst. Bei den
meisten Eigentümern von Ferienhäusern handelt es sich ohnehin um
Mallorquiner.
Der Urlaub in gemieteten Häusern oder Wohnungen liegt im Trend.
Insbesondere bei Familien oder Gruppen von Freunden. Verständlich.
Nicht jeder findet es toll, in einem Hotel zu logieren. Zu viele
Menschen, zu viele Regeln. Sicherlich macht es mehr Spaß, im quasi
eigenen Privatpool ein paar Runden zu drehen, als frühmorgens mit
dem Handtuch erst einmal ein paar Liegen besetzen zu müssen. Lieber
ausschlafen als sich nach den Frühstückszeiten im Speisesaal
richten, lautet die Devise.
Von daher ist es begrüßenswert, dass die Balearen-Regierung
dabei ist, zumindest die Vermietung von Ferienhäusern auf eine
rechtliche Grundlage zu stellen. Das einzige, was verwundert, ist,
dass eine solche Regelung so viele Jahre auf sich warten ließ.
Schlecht ist, dass vorerst nur das Problem der freistehenden
Ferienhäuser geregelt wird, nicht jedoch das der Wohnungen,
Apartments, Studios. Warum soll ein Eigentümer nicht an Urlauber
vermieten dürfen, wenn er ein schönes Zimmer übrig hat und auf dem
Markt die Nachfrage gegeben ist? Wieviele Steuereinnahmen hat sich
der Staat bereits durch die Lappen gehen lassen, bloß weil er auf
klare rechtliche Regelungen für touristische Vermietungen
verzichtete und so erst den juristischen Graubereich wuchern
ließ?
Nicht jeder Urlauber will ins Hotel. Das ist sein gutes Recht.
Mit Verboten lässt sich Nachfrage nicht dauerhaft manipulieren.
Der wachsenden Nachfrage nach All-inclusive schiebt der Staat
keinen Riegel vor. Bei der Nachfrage nach Ferienvermietung sollte
er es deshalb ebenfalls tunlichst unterlassen.
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