Gegen die millionenschwere Unternehmerin aus dem saudischen Königshaus habe ein vor zwei Jahren ausgestellter Haftbefehl vorgelegen, hieß es in dem Lokalblatt. Ausgestellt hatte ihn ein Richter am Landgericht in Palmas Via Alemania. Der Grund: Eine ehemaliger Angestellter der saudischen Prinzessin hatte nach dessen Rauswurf geklagt, ihm sei verweigert worden, seine persönlichen Habseligkeiten aus der Mallorca-Residenz Al Joharas mitnehmen zu dürfen.
Weil ein Gerichtsschreiben nicht ordentlich zugestellt werden konnte, beschritt die spanische Justiz den in diesen Fällen üblichen Weg über einen Haftbefehl. Als die saudische Prinzessin bei der Einreise auf Mallorca ihren Pass vorlegte, griff die Polizei zu und nahm die Adlige fest. Nach der Vernehmung durch den zuständigen Richter sei die Prinzessin ohne Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Sie haben ihren Pass behalten dürfen und sei berechtigt, jederzeit aus Spanien auszureisen, so die Zeitung unter Berufung auf Justizquellen.
Der Rechtsstreit mit ihrem ehemaligen Hausangestellten ist "Ultima Hora" zufolge im Zivilverfahren längst beigelegt worden. Beide Parteien hätten sich seinerzeit auf einen Entschädigungszahlung geeinigt. Unabhängig davon hätte die spanische Justiz aber das Strafverfahren weiterverfolgt. Ihrem Anwalt Tomeu Vidal zufolge machte Al Joharah vor Gericht von ihrem Recht auf Verweigerung der Aussage Gebrauch.
Die saudische Prinzessin ist auf Mallorca ein regelmäßiger Gast. Ihr Vater, Prinz Talal, besitzt in Palmas Villenviertel Son Vida ein großes Anwesen. Das weitverzweigte saudische Königshaus verfügt Medienberichten zufolge über enge private Kontakte zur spanischen Krone, im Besonderen zur ehemaligen Königin Sofia.
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