Ankommende Familien im Flughafen von Palma de Mallorca. | Ultima Hora

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Nach der für Freitag erwarteten Hochstufung von Mallorca zum Hochinzidenzgebiet durch Deutschland müssten nicht geimpfte Kinder und Jugendliche in Quarantäne, wenn sie aus Virusvarianten- und Hochinzidenzgebieten zurückkehren. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium auf dem Fachportal Reise vor 9 mit.

Kinder und Jugendliche sind bislang in der Regel nicht gegen das Coronavirus geimpft. Die sogenannte ständige Impfkommission sprach bislang keine diesbezügliche Empfehlung aus.

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Kinder unter sechs Jahren sind zwar bei der Rückkehr von einer Reise von der Testpflicht ausgenommen. Doch absondern müssen sie sich nach der Rückkehr trotzdem, sollten sie aus Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten kommen: "Für die Absonderungspflicht sind Ausnahmen für Kinder unter sechs Jahren nicht vorgesehen, auch Kinder sind damit grundsätzlich absonderungspflichtig", äußerte eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber Reise vor 9.

Für ältere Kinder und Jugendliche gibt es ohnehin keine Ausnahmen. "Sollte ein Testnachweis oder Genesenennachweis vorliegen, gelten die Befreiungs- beziehungsweise Verkürzungsmöglichkeiten der Einreiseverordnung natürlich auch für Kinder", so das Ministerium weiter. Im Falle einer Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet dürfe die Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgen.

Nach der Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet kann die vorgeschriebene zehntägige Quarantäne nach einem negativen Test frühestens fünf Tage nach der Heimkehr abgekürzt werden.