Seit dem 6. April ist es auf Mallorca möglich, die Einkommensteuererklärung (IRPF) für das vergangene Jahr auszufüllen. Die Erklärung muss bis zum 30. Juni eingereicht werden. Wer nachzahlen muss und möchte, dass dies per Bankeinzug über die Bühne geht, muss die Unterlagen bis zum 27. Juni einsenden.
Jeder Arbeitnehmer, der 2021 mehr als 22.000 Euro verdient hatte, muss die Erklärung einreichen. Das gilt auch für Personen, die bei mehreren Arbeitgebern angestellt sind und mehr als 14.000 Euro verdienten. Wer unsicher ist, ob er eine Steuererklärung abzugeben hat, sollte beim Steuerberater nachfragen.
Abschreibungen sind in Spanien im Vergleich zu denen in Deutschland sehr begrenzt und existieren nur für eher niedrige Einkommen.
Wer eine Steuererklärung abgeben muss, sollte dies am besten auf der Seite des Finanzamts (sede.agenciatributaria.gob.es) tun. Hier kann der sogenannte "Borrador" abgerufen werden. Das funktioniert mit einem Klick auf "Renta 2021", dann "Servicio de tramitación borrador" und "Con número de referencia". Diese Nummer muss erst erstellt werden, weshalb es besser ist, "No tengo referencia" zu klicken. Dort sind die NIE-Nummer und eine Überprüfungsnummer einzugeben.
Letztere findet sich auf dem grünen Beleg der Eintragung ins Ausländerregister (hinten, wenn es das Kärtchen ist, rechts oben beim DIN-A4-Format). Der eingegebenen Zahl muss ein „C“ und eine Null vorangestellt werden. Zuletzt muss der Betrag samt Komma eingegeben werden, der auf der Steuererklärung für 2020 im Kästchen 505 stand. Dann sollten die Daten geprüft und abgeschickt werden.
Für Rückzahlungen lässt sich die Agencia Tributaria bis zum Jahresende Zeit. Für Nachzahlungen kann der Antragsteller die Zahlungsweise auswählen – es sind zwei Raten möglich. Ab dem 5. Mai lässt sich die Steuererklärung telefonisch einreichen, ab dem 1. Juni in der Niederlassung des Finanzamts vor Ort. Termine können unter 901-22 33 44 oder 915-53 00 71 vereinbart werden.
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