Der Antrag auf Straferlass der Unfallfahrerin von Sineu ist abgelehnt worden. Die Frau sollte im Februar ihre Haftstrafe antreten, sie war zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Französin hatte 2016 einen Lokalpolizisten totgefahren. Die Verteidigung der Frau hatte Straferlass gefordert, da ihre Mandantin bereits finanzielle Leistungen an die Familie des Todesopfers gezahlt hatte.
Todesfahrerin von Sineu muss doch ins Gefängnis
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2 Kommentare
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Erst zwei Polinnen jetzt eine Französin die Menschen im Straßenverkehr getötet haben unter Alkohol . Was ist los auf der Insel der Glückseligen ???
Wenn ich das lese mit der Finanziellen Entschädigung der TODESFAHRERIN an die Familie des Opfers , dann könnte ich KOTZEN. Die soll froh sein das es nur knapp über 2 Jahre sind . Das Opfer von ihr ist auf jedenfall für IMMER Tot und nicht nur für 2 Jahre