Nach Angaben der Pressestelle des Gerichtes handelt es sich
dabei um eine Videokassette mit der Aufzeichnung der
Gerichtsverhandlung, die dem Anwalt noch nicht zugestellt wurde.
„Sobald mir alles vorliegt, werden wir umgehend in Berufung gegen”,
erklärte der Anwalt.
Der deutsche Rentner Rudolf Messerer war am 22. Mai von einem
Geschworenengericht für schuldig erklärt worden, seine
Lebensgefährtin Katharina B. in Cala Murada vorsätzlich erschossen
zu haben. Die Tat war am 23. Juli 2006 begangen worden, Messerer
hatte anschließend beteuert, beim Putzen der Waffe habe sich der
Schuss versehentlich gelöst. Zuvor hatte er der Polizei die
Geschichte eines Räubers präsentiert, der seine Frau erschossen
habe.
Der Richter verhängte die Mindeststrafe für Mord (15 Jahre)
sowie ein Jahr wegen unerlaubten Waffenbesitzes und blieb damit um
sechs Jahre unter der vom Staatsanwalt geforderten Strafe von 22
Jahren Haft.
Aus welchem Grund genau Messerers Anwalt nun gegen das Urteil
Berufung einlegen will, dazu wollte er keine näheren Angaben
machen. Die Verteidung seines Mandanten hatte er auf die Version
Messerers gestützt, es sei ein Unfall gewesen. Während der
Verhandlungen hatte es aber auch lautstarke Wortgefechte zwischen
Anwalt und Richter gegeben, bei denen es unter anderem um eine
mögliche Beeinflussung der Geschworenen ging.
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