Man spricht Deutsch in Port d'Andratx, sogar
die Polizei. Zumindest Beamtin Cristina, die einen herausgewunkenen
Autofahrer mit Münsteraner Kennzeichen gerade freundlich darüber
aufklärt, wie die einzelnen Stationen bei der Ummeldung seines
Fahrzeugs aussehen: „TÜV, Verkehrsamt, Versicherung.” Das
dazugehörige Info-Blatt auf Deutsch indes für Fahrer, deren Auto
wegen „Fahrens ohne spanischer Kennzeichen” bereits stillgelegt
wurde, kommt so manchem recht spanisch vor: „Sie sollten sie him
Zollamt einfinden, wo Ihnen die KFZ Steuer Ihres Wagens erleuert
wird.”
Trotzdem: Die groß angelegte Kontroll- und Infoaktion der
Lokalpolizei von Port d'Andratx stößt bei den Betroffenen auf
Verständnis: „Natürlich müssen Deutsche, die hier leben und
arbeiten, auch hier ihre Kfz-Steuern zahlen”, findet Thomas Metzler
mit deutscher SE-Nummer. Er und seine Frau Brigitte haben ein
Feriendomizil in Sant Elm: „Seit wir im Mallorca Magazin
über die geplanten Kontrollen gelesen haben, haben wir die
empfohlenen Dokumente immer dabei – um nachweisen zu können, dass
wir keine Residenten sind.” Denn: Wer seinen Steuerwohnsitz nicht
in Spanien hat, kann unbegrenzt mit ausländischen Kennzeichen auf
Mallorca unterwegs sein. Seine deutsche Steuererklärung hat Thomas
Metzler den Beamten schon gezeigt: „Trotzdem wollten sie auch noch
unsere Rückflugbestätigung sehen”, erzählt er. „Zufällig hatte
meine Frau sie dabei. Ich würde aber wirklich gern wissen, was man
als Autofahrer verbindlich mitführen muss, um sich als
Nicht-Resident auszuweisen.”
Allerdings: So eindeutig ist die Lage eben nicht immer. Der
Nachweis, nicht Resident – und damit Steuerinländer – zu sein, kann
im Einzelfall schwierig sein. Steuerinländer müssen, genau wie alle
Erwerbstätigen, die ihren Geschäften hier länger als sechs Monate
nachgehen, laut Gesetz 38 von 1992 ihr Auto in Spanien zulassen.
Dabei wird die „Impuesto de Matriculación” (Zulassungssteuer)
fällig. Die Ummeldung muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen, wer neu
auf der Insel ist, hat sechs Monate Zeit. Karl-Josef Putz aus Bad
Honnef, der sein Auto vor knapp vier Wochen nach Mallorca geholt
hat – „Wir sind oft mit der ganzen Familie hier, da lohnt sich das
einfach” – ist froh, dass er die Überführungspapiere dabei hat. Nun
bleiben ihm maximal 30 Tage, um das Fahrzeug umzumelden.
Auch wenn die einstündige Polizeiaktion in Port d'Andratx vor
allem eine „Aufklärungsaktion” ist, wie die zuständige
Gemeinderätin Isabel Alemany betont: Die Daten der Autofahrer sind
erfasst, ihr Status wird in den nächsten 30 Tagen überprüft.
Schließlich geht es vor allem um die Kfz-Steuer – und die kann nur
von registrierten Fahrzeughaltern kassiert werden. Aber in Port
d'Andratx ist sowieso alles einfacher, sagt Beamtin Cristina. Man
kennt sich in dem kleinen Ort. Und man spricht Deutsch.
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