Im Mordprozess Stefanie Rüggeberg schweigt der Angeklagte
Torsten T. auch nach 16 Verhandlungstagen beharrlich. Allerdings
hat der Richter nun sein am 7. Januar 2005 gegenüber einem
versteckten Ermittler abgelegtes Geständnis als gerichtsverwertbar
erklärt. Erstmals wurde damit die Version des Angeklagten
öffentlich. Allerdings nicht aus Torsten Ts Munde. Der Beamte, dem
T. gestanden hatte, sagte aus.
Zunächst, so der Zeuge, habe T., der ausdrücklich keinen Anwalt
wünschte, sein Verhältnis zu Stefanie geschildert. T. lebte 2002
als Untermieter von Stefanies Mutter im gleichen Appartement auf
Mallorca wie die damals 15jährige Schülerin. Sie habe ihn immer
wieder bloßgestellt und sich über seine korpulente Figur lustig
gemacht.
Am Tattag habe der Teenager abends auf eine Party gewollt und T.
dem Mädchen dafür eine Jeans gebügelt. Aber Stefanie sei mit seiner
Arbeit nicht zufrieden gewesen und habe gemäkelt. Während sie sich
fertigmachte, habe sie bereits drei Blue Curaçao getrunken und sei
angeheitert gewesen.
Dann sei sie zum Kühlschrank gegangen und habe Fischreste vom
Vortag gegessen. Offenbar sei ihr daraufhin übel geworden; sie habe
sich auf sein Bett übergeben. Er habe die kniende Steffi
hochgezogen, und sie habe ihn mit „lass mich los, du dreckiges
Schwein” beschimpft. T. habe ausgeholt und Stefanie mit dem
Handrücken ins Gesicht geschlagen. Dabei sei sie mit dem Kopf gegen
die Türzarge gestoßen und verstorben.
Aus Angst, man würde ihm nicht glauben, habe er den Leichnam
dann in einem Gebüsch versteckt.
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