Nach „Florida Rolf” und „Karibik-Klaus” empört nun
„Mallorca-Karin” die Gemüter zwischen Flensburg und Bodensee. Über
40.000 Euro Arbeitslosengeld soll sie nach Angaben der Bildzeitung
in den vergangenen vier Jahren an Sozialleistungen erschwindelt
haben, während sie sich auf Mallorca sonnte. Außerdem wird sie
beschuldigt, zwei angeblich ihr gehörende Luxusapartments in
Colònia de Sant Jordi vermietet und Reiterreisen auf die Insel
vermittelt zu haben. Zusammen mit der Stütze in Deutschland habe
sie sich so auf Kosten der deutschen Steuerzahler einen lockeren
Lenz auf Mallorca machen können. Karin K. wollte sich auf
MM-Anfrage zu den Vorwürfen nicht äußern. „Kein Kommentar.”
„Wir sind keine Hellseher. Von daher wird Karin K. sicher nicht
der letzte spektakuläre Fall von Sozialbetrug sein, der durch die
Medien geht”, erklärt die Sprecherin der Bundesanstalt für Arbeit
in Nürnberg, Ilona Mirtschin. Karin K. sei sicherlich kein
Einzelfall. Wer in Deutschland jemanden habe, der sich zuverlässig
um die eingehende Post kümmere, so dass die in unregelmäßigen
Abständen zugeschickten Vorladungen zu persönlichen Gesprächen beim
Arbeitsvermittler oder Fallmanager auch wahrgenommen werden können,
sei nur schwer einer betrügerischen Handlung zu überführen. Vor
allem dann, wenn er bei den Gesprächen noch den Eindruck erwecke,
tatsächlich einen Job zu suchen. „Da muss schon der Kollege Zufall
helfen.”
Sollte Karin K. tatsächlich Arbeitslosengeld II bezogen haben,
während sie auf Mallorca lebte und dort anderweitig Geld verdiente,
wird ihr eine plausible Ausrede schwerfallen. Die deutsche
Sozialgesetzgebung schließt Leistungen für nicht in Deutschland
lebende Personen aus.
„War es vor zwei Jahren noch möglich, unter bestimmten Umständen
deutsche Sozialhilfe zu beziehen, obwohl man auf Mallorca wohnte,
ist dies durch die Reformierung der Sozialgesetzgebung nicht mehr
möglich”, sagt eine andere Karin K., die durch den reißerisch
publizierten Fall schon so manchen Spott ertragen musste. Laut
Karin Kölller, Konsulin im deutschen Konsulat in Palma, nehme ihre
Behörde nicht einmal Anträge auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld
II oder Sozialhilfe entgegen.
„Wer als in Deutschland gemeldeter Arbeitsloser nicht dem
deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, hat keinen Anspruch auf
Unterstützung”, erklärt Barbara Braun vom Bundesarbeitsministerium
in Berlin. Die Grundidee des deutschen Sozialsystems sei nicht,
„dass Bedürftige nach Mallorca fahren”. Allerdings hätten
Sozialleistungsempfänger unter bestimmten Voraussetzungen durchaus
Anspruch auf einen dreiwöchigen Urlaub, ohne auf die Bezüge
verzichten zu müssen.
Zielfahnder werden aber auch künftig nicht auf die Sonneninsel
fliegen, um dort illegale Bezieher von Sozialleistungen zu
enttarnen. Aber sicher vor den deutschen Ermittlern und
Strafverfolgern könne man sich aufgrund der modernen
internationalen Datenabgleichsverfahren nirgendwo auf der Welt
fühlen, wenn man etwas auf dem Kerbholz habe, da sind die
Sozialbehörden optimistisch. Die Suche soll noch intensiviert
werden.
Karin K. droht nun neben der Rückzahlungsforderung auch eine
Anzeige wegen Betrugs. Unter anderem soll sie ihre
Besitzverhältnisse unterschlagen haben.
Arbeitslosengeld-II-Empfänger müssen ihr Vermögen und Eigentum
offenlegen. Karin K. habe zwar ihr hochverschuldetes Haus in Hessen
angegeben, ihre Mallorca-Immobilien jedoch nicht. (khe)
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