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Nach „Florida Rolf” und „Karibik-Klaus” empört nun „Mallorca-Karin” die Gemüter zwischen Flensburg und Bodensee. Über 40.000 Euro Arbeitslosengeld soll sie nach Angaben der Bildzeitung in den vergangenen vier Jahren an Sozialleistungen erschwindelt haben, während sie sich auf Mallorca sonnte. Außerdem wird sie beschuldigt, zwei angeblich ihr gehörende Luxusapartments in Colònia de Sant Jordi vermietet und Reiterreisen auf die Insel vermittelt zu haben. Zusammen mit der Stütze in Deutschland habe sie sich so auf Kosten der deutschen Steuerzahler einen lockeren Lenz auf Mallorca machen können. Karin K. wollte sich auf MM-Anfrage zu den Vorwürfen nicht äußern. „Kein Kommentar.”

„Wir sind keine Hellseher. Von daher wird Karin K. sicher nicht der letzte spektakuläre Fall von Sozialbetrug sein, der durch die Medien geht”, erklärt die Sprecherin der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg, Ilona Mirtschin. Karin K. sei sicherlich kein Einzelfall. Wer in Deutschland jemanden habe, der sich zuverlässig um die eingehende Post kümmere, so dass die in unregelmäßigen Abständen zugeschickten Vorladungen zu persönlichen Gesprächen beim Arbeitsvermittler oder Fallmanager auch wahrgenommen werden können, sei nur schwer einer betrügerischen Handlung zu überführen. Vor allem dann, wenn er bei den Gesprächen noch den Eindruck erwecke, tatsächlich einen Job zu suchen. „Da muss schon der Kollege Zufall helfen.”

Sollte Karin K. tatsächlich Arbeitslosengeld II bezogen haben, während sie auf Mallorca lebte und dort anderweitig Geld verdiente, wird ihr eine plausible Ausrede schwerfallen. Die deutsche Sozialgesetzgebung schließt Leistungen für nicht in Deutschland lebende Personen aus.

„War es vor zwei Jahren noch möglich, unter bestimmten Umständen deutsche Sozialhilfe zu beziehen, obwohl man auf Mallorca wohnte, ist dies durch die Reformierung der Sozialgesetzgebung nicht mehr möglich”, sagt eine andere Karin K., die durch den reißerisch publizierten Fall schon so manchen Spott ertragen musste. Laut Karin Kölller, Konsulin im deutschen Konsulat in Palma, nehme ihre Behörde nicht einmal Anträge auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe entgegen.

„Wer als in Deutschland gemeldeter Arbeitsloser nicht dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, hat keinen Anspruch auf Unterstützung”, erklärt Barbara Braun vom Bundesarbeitsministerium in Berlin. Die Grundidee des deutschen Sozialsystems sei nicht, „dass Bedürftige nach Mallorca fahren”. Allerdings hätten Sozialleistungsempfänger unter bestimmten Voraussetzungen durchaus Anspruch auf einen dreiwöchigen Urlaub, ohne auf die Bezüge verzichten zu müssen.

Zielfahnder werden aber auch künftig nicht auf die Sonneninsel fliegen, um dort illegale Bezieher von Sozialleistungen zu enttarnen. Aber sicher vor den deutschen Ermittlern und Strafverfolgern könne man sich aufgrund der modernen internationalen Datenabgleichsverfahren nirgendwo auf der Welt fühlen, wenn man etwas auf dem Kerbholz habe, da sind die Sozialbehörden optimistisch. Die Suche soll noch intensiviert werden.

Karin K. droht nun neben der Rückzahlungsforderung auch eine Anzeige wegen Betrugs. Unter anderem soll sie ihre Besitzverhältnisse unterschlagen haben. Arbeitslosengeld-II-Empfänger müssen ihr Vermögen und Eigentum offenlegen. Karin K. habe zwar ihr hochverschuldetes Haus in Hessen angegeben, ihre Mallorca-Immobilien jedoch nicht. (khe)