Gerade unter den ausländischen Immobilienbesitzern auf Mallorca
gibt es viele, die ihr Eigentum nicht das ganze Jahr über nutzen.
Und sie vermieten es als Ferienunterkunft. Ein Angebot, für das die
Nachfrage von Jahr zu Jahr steigt.
Je nachdem, wie diese Vermietung erfolgt, gerät man damit
allerdings in Konflikt mit dem balearischen Gesetzgeber. Das ist
nicht neu, neu ist jedoch, dass das Tourismusministerium des
Archipels einen neuen Anlauf unternimmt, das wildwuchernde Angebot
zu regulieren.
Dazu haben Minister Joan Flaquer und sein Staatssekretär Josep
Aloy am Mittwoch in Palma eine Pressekonferenz gegeben, um über den
Stand des Verfahrens zu informieren. Eigner, die jetzt hoffen, dass
das Ministerium die Grauzone beseitigt, in der gegenwärtig die
meisten agieren, freuen sich allerdings zu früh. Denn so ganz klar
ist nicht, was die Politiker mit der Regulierung überhaupt
erreichen wollen.
Flaquer widerspricht der Schätzung nicht, dass etwa 40 Prozent
aller Mallorca-Besucher in Ferienunterkünften absteigen, die nicht
von seinem Ministerium kontrolliert werden. Ob er mit Regulierung
meint, dieses Angebot zu reduzieren, zu verbieten oder in der Summe
so zu belassen, wie es heute existiert, will oder kann er nicht
sagen. Josep Aloy präzisiert immerhin, dass ein Urlauber keinerlei
Garantien hinsichtlich Qualität und Sicherheit solcher Unterkünfte
habe, diese Lücke wolle man mit der jetzigen Initiative
schließen.
Doch die Lücke ist so groß wie ein Scheunentor. Die Gesetzeslage
ist eigentlich eindeutig: Jeder Immobilienbesitzer darf sein
Eigentum vermieten; unbefristet, für ein Jahr, für eine Woche,
sogar für einen Tag. So steht es im spanischen Gesetz für
Vermietungen in Wohngebieten (Ley de arrendamiento urbano, LAU).
Was er nicht darf: Diese reine Vermietung mit weiteren
Service-Leistungen zu verknüpfen. Sobald er nämlich die Reinigung,
Verpflegung, den Transfer vom Flughafen oder ähnliches einschließt,
handelt es sich per Definition der Balearen-Regierung um eine
touristische Vermietung. Eine touristische Vermietung ist es auch
dann, wenn die Wohnung oder das Haus über einen
Ferienwohnungsvermittler angeboten wird (etwa im Internet) oder gar
über einen Reiseveranstalter oder Reisebüro vertrieben wird.
Eine touristische Vermietung (im Gegensatz zu einer Vermietung
laut LAU) ist allerdings nur statthaft, wenn die Unterkunft im
Register für Ferienhäuser steht. Die Betonung liegt auf Ferienhaus:
Es muss ein alleinstehendes Einfamilienhaus mit einer ganzen Reihe
von Ausstattungsmerkmalen sein. Diese Voraussetzungen erfüllen auf
Mallorca nicht allzu viele Immobilien, laut Aloy erfasst das
Register gegenwärtig gerade 900 Häuser.
Wer eine Wohnung oder ein Reihenhaus an Urlauber vermieten will
(und zwar mit Hilfe eines Mittlers), hat also gegenwärtig keine
Chance, das legal zu tun. Ohne Mittler, aber mit Zusatz-Leistungen,
kann man sich immerhin noch mit dem Trick behelfen, keine
Gesamt-Rechnung für Unterkunft und Putzen, Transfer und den vollen
Kühlschrank zu schreiben, sondern jeden Posten einzeln
abzurechnen.
Ob die Chancen nach Verabschiedung der neuen Verordnung steigen
werden, ist ungewiss. Denn Flaquer und Aloy reden von
Voraussetzungen in Sachen Sicherheit und Qualität, die Wohnungen
erfüllen sollen, ohne so richtig konkret zu werden. Warum soll sich
ein „normaler” Mieter künftig mit weniger Rechten begnügen als ein
Urlauber? Weil ein Urlauber Anspruch auf bestimmte Voraussetzungen
in puncto Qualität und Sicherheit haben müsse, so wie es auch in
Hotels der Fall sei.
Flaquer erklärt, dass man auf die „traditionelle” Form der
touristischen Unterkünfte auf Mallorca setze, also die Hotels. In
dieser Branche seien 80.000 Menschen beschäftigt, sagt er zur
Begründung. Hier kommt man langsam zum Kern der Sache. Schon die
bisherigen Vorschriften tragen die Handschrift der mallorquinischen
Herbergsväter, die sich unliebsame Konkurrenz vom Leib halten
wollen. Zu dumm nur, dass die Nachfrage nach einem
Alternativprodukt ständig wächst – und das diese Nachfrage
zunehmend auch befriedigt wird.
Man könnte über diese spanische Spitzfindigkeit vielleicht
lächeln. Aber tatsächlich sie hat drastische wirtschaftliche
Folgen. Zum einen für die Allgemeinheit: Ein Eigentümer, der seine
Immobilie nicht legal als Urlauberunterkunft vermieten kann, tut es
meist illegal. Dann zahlt er der Einfachheit halber aber auch keine
Steuern – wozu schlafende Hunde bei den Behörden wecken? Doch ab
und zu wird eben doch mal einer erwischt. Je nach Schwere des
Verstoßes sind dann schnell einige zehntausend Euro an Buße
fällig.
Bis auf weiteres wird sich an dieser Situation nichts ändern.
Bis Oktober hofft Flaquer zunächst darauf, in den
Tourismuskommissionen der balearischen Inselräte eine neue Regel
für die Vermarktung der „legalen” Ferienhäuser festlegen zu
können.
Außerdem lässt er zur Zeit von einem Jura-Professor prüfen,
inwieweit eine autonome Region überhaupt irgendwelche Kompetenzen
hat, die touristische Vermietung von Privateigentum zu regulieren,
um auch in den Bereich der tage– und wochenweisen Überlassung von
Wohnraum eingreifen zu können.
Kein Kommentar
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Noch kein Kommentar vorhanden.