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Wenn Boris Becker bald keine Lust mehr auf Mallorca hat, wird man Verständnis aufbringen. Der ehemalige Tennisprofi hat jetzt aus der Presse erfahren, dass der mallorquinische Inselrat das Bußgeld wegen seiner zu groß geratenen Finca um 50 Prozent auf 214.000 Euro reduziert hat. Einen offiziellen Bescheid hat er allerdings noch nicht erhalten. Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war, „ein übliches Prozedere”.

Wie aus dem „Ultima Hora”-Bericht zu erfahren ist, hat der Consell Insular 25 Prozent Rabatt gewährt, weil die Gemeinde Artà ihn nicht rechtzeitig über den Baustopp informiert hat, und weitere 25 Prozent, weil er freiwillig den Rückbau akzeptiert habe. Statt der ursprünglichen 428.000 Euro will die Behörde jetzt „nur” 214.000 Euro.

Doch auch diesen Bescheid wird der verhinderte Mallorca-Resident ablehnen. Denn in der Bußgeld-Verordnung sei ganz klar geregelt, dass die hohen Sätze (100 Prozent des Wertes des illegal errichteten Gebäudes) nur anzuwenden sind, wenn Vorsatz und/oder die Absicht vorliegt, sich zu bereichern. Beides sei bei Beckers Bau ganz offensichtlich nicht der Fall, weswegen dann ein Bußgeld in Höhe von fünf Prozent anzuwenden sei, also 21.400 Euro.

Die Baukommission des Inselrates hat laut „Ultima Hora” außerdem beschlossen, die Baufirma Status Artà SA mit einem Bußgeld in Höhe von 428.000 Euro zu belegen, in diesem Fall will man keine Rabatte gewähren. Geklärt werden müsse noch die Höhe des Bußgeldes für den Architekten sowie eines weiteren für Status Artà, diesmal in ihrer Eigenschaft als Bauträger der Finca.

Die hatte der Tennis-Star 1997 gekauft, um sie zu renovieren. In einer wahren Schildbürgergeschichte (MM 8/2004) ließ er sich komplett falsch beraten und erbaute 987'67 Quadratmeter, erlaubt sind maximal 500. Im Mai 2001 gab es einen Baustopp, jetzt ist der Rückbau weitgehend abgeschlossen. Becker hatte der Gemeinde Artà und seinen Beratern geglaubt, die ihm wohl eine Genehmigung des Inselrates in Aussicht stellten. Doch der macht die erhoffte Ausnahme grundsätzlich nie bei Wohnraum.