TW
0

Die derzeitige Diskussion in der Bundesrepublik zur Verschärfung der Sozialhilferegelung an Deutsche im Ausland wird vom Konsulat in Palma aufmerksam verfolgt. Nach Angaben der Konsulin Karin Köller gibt es auf der Insel eine einzige Empfängerin. Es handelt sich um eine körperbehinderte Frau, die seit frühester Kindheit in Spanien lebt und als so genannter Altfall bereits vor 1993 Sozialhilfe aus Deutschland erhält. Sollten die verschärften Regelungen, wie sie derzeit in der Diskussion sind, in Kraft treten, droht der Frau möglicherweise ein Ende der Hilfen, sagte Köller. Aus dem Härtefall würde dann ein Notfall werden. „Es handelt sich in diesem Fall ganz eindeutig nicht um Sozialmissbrauch”, so die Konsulin. Sie forderte, dass es auch in Zukunft einen Ermessens-Spielraum für wirkliche Härtefälle geben müsse.

Angesichts der zum Medienspektakel avancierten Sozialmissbräuche wie im angeblichen Fall um „Florida-Rolf” („Bild”) hatte Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) für 2004 eine Verschärfung der Regelungen angekündigt: „Sozialhilfe unter Palmen wird es künftig nicht mehr geben.” Ausnahmen seien erstens Mütter, die im Ausland um das Sorgerecht ihrer Kinder kämpften. Zweitens Menschen, die im Ausland stationär behandelt oder gepflegt werden und denen eine Rückkehr nicht zuzumuten sei. Drittens Deutsche unter menschenunwürdigen Haftbedingungen.

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes erhielten im Jahre 2001 weltweit 1055 Auslandsdeutsche insgesamt 5'5 Millionen Euro Sozialhilfe, 2002 waren es 959 Menschen sowie 4'3 Millionen Euro. Köller versicherte, das Konsulat prüfe die Anfragen sehr genau. Missbrauch im Sinne von „Sozialhilfe unter Palmen” treffe für Mallorca nicht zu.