Mit der lässigen Einstellung zu Strafzetteln dürfte es bei
deutschen Mallorca-Urlaubern bald vorbei sein. Die Justizminister
der Europäischen Union haben sich Anfang des Monats auf einen
Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen–
und bußen geeinigt.
Im Klartext heißt das, dass der Verkehrssünder mit dem Versenken
des Knöllchens im nächstliegenden Gully längst nicht mehr aus dem
Schneider ist. In Zukunft werden derartige Vergehen
grenzüberschreitend verfolgt. So obliegt es der deutschen Polizei,
für ihre spanischen Kollegen beim Sünder das Geld einzutreiben.
Einige Details, wie das eines gemeinsamen Formulars, sind aber beim
nächsten Treffen der Minister im Juni noch zu klären.
„Dies ist ein großer Schritt bei der europaweiten Durchsetzung
des Rechts”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. In
einem Europa der offenen Grenzen dürfe eine effektive
Strafverfolgung nicht an den nationalen Grenzen enden. Bislang
seien viele Vergehen im Ausland deshalb folgenlos geblieben, so die
Ministerin, weil der Betroffene seinen Wohnsitz in einem anderen
EU-Land gehabt habe. „Damit ist jetzt Schluss.” Nach Informationen
der Nachrichtenagentur dpa soll die gegenseitige Anerkennung für
Beträge von mindestens 70 Euro sowie eine Liste von 39 Delikten
gelten. Dazu gehörten neben Verkehrsverstößen auch Sachbeschädigung
und Körperverletzung.
In der Praxis musste der Autofahrer auf Mallorca das Bußgeld
meist direkt vor Ort entrichten. Aus gutem Grund: Bei den meisten
Touristen hatte das Knöllchen den Stellenwert eines Souvenirs –
herzeigen ja, aber zahlen? Ach was. Daher auch die Neigung der
Polizei, an Mietwagen im Halteverbot die Parkkralle anzulegen.
Damit stellen die Beamten sicher, dass das Bußgeld auch tatsächlich
auf der Insel bleibt. Urlauber werden sich daher auf härtere
Spielregeln einstellen müssen.
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