Notorische Falschparker seien auf Mallorca gewarnt, denn der
Spaß ist in der Regel wesentlich kostspieliger als in Deutschland.
Rund 55.000 Strafzettel gegen Verkehrsverstöße bedeuteten für
Städte und Gemeinden auf den Balearen im vergangenen Jahr
Zusatzeinnahmen von knapp 4'5 Millionen Euro. Das Gros davon ging
auf Falschparken zurück. Die lokalen Behörden haben dieses
lukrative Geschäft längst für sich entdeckt und langen entsprechend
gerne zu. Dabei kommt ihnen zugute, dass das Anfang des Jahres
reformierte Gesetz zur Straßensicherheit Verkehrsverstöße in drei
Gruppen einteilt und für Geldbußen lediglich eine Obergrenze
festlegt.
So werden „leichte” Vergehen mit maximal 90 Euro bestraft,
„schwere” Verkehrssünden mit höchstens 300 Euro und die „sehr
schweren” mit bis zu 600 Euro. Das führt dazu, dass für ein und
dasselbe Vergehen innerhalb einer Kategorie unterschiedlich hohe
Strafen möglich sind. Im Vergleich dazu muten die Beträge, die in
Deutschland für Verkehrsvergehen fällig werden, wie Trinkgelder an.
Falschparker müssen nach Aussage des Wuppertaler Einsatzleiter
Politessen, Lutz Ahr, in der Regel mit einer Höchststrafe von 35
Euro rechnen. Abschleppgebühren sind da ebenso wenig eingeschlossen
wie in den spanischen Preisen. Die Beträge gelten übrigens
bundesweit.
Doch Falschparken in Palma ist nicht gleich Falschparken. Fällt
es in zweiter Reihe eigentlich unter „leichte” Vergehen und ist
damit mit maximal 90 Euro bestrafbar, so mutiert der gleiche
Tatbestand in einer VAP–Zone zu einer „schweren”
Ordnungswidrigkeit. „Folglich sind nun dafür 180 Euro zu fällig”,
sagt Antonio Fiol von der Lokalpolizei Palma. VAP–Zonen – Bereiche,
die die Polizei bevorzugt überwacht – befinden sich in erster Linie
an den Avenidas und sind als solche mit blauen Schildern
gekennzeichnet. Als Schnäppchen in diesem Sinne erweist sich
wiederum Wuppertal, mit etwa 375.000 Einwohnern ähnlich groß wie
Palma. 15 Euro verhängen Ahrs Politessen für Parken in zweiter
Reihe ohne, ganze 35 Euro mit Verkehrsbehinderung.
Nicht ganz so ungehemmt wird in Palma bei den ORA–Parkuhren
zugelangt. Der Autofahrer muss allerdings erstmal durch das
Selbsthilfe–Rabattsystem durchsteigen. Die Parkzeit, erklärt Fiol,
darf zwei Stunden nicht übersteigen. Ist das gezogene Ticket oder
die Maximalparkzeit eine Stunde oder länger abgelaufen oder
überschritten, kostet das 30 Euro. Wenn nicht, darf der Fahrer
legal Selbstjustiz üben, indem er am Automaten nachbezahlt und den
Beleg zusammen mit dem Knöllchen in den Kasten auf dem Automaten
steckt.
Etwas anders verhält es sich mit dem Rabatt-System bei den
restlichen Verkehrsverstößen wie Parken auf dem Bürgersteig, einem
Behindertenparkplatz, einer Ladezone oder einem Zebrastreifen. In
solchen Fällen, gibt Fiol zu, reizt die Polizei die Obergrenze für
leichte Vergehen von 90 Euro in der Regel aus. Wird der gelbe
Parkverbotsstreifen am Boden missachtet, werde es nicht viel
billiger. Doch auch hier gilt: Wer innerhalb von zehn Tagen zahlt,
kommt in den Genuss eines 30–prozentigen Rabatts, sagt Polizist
Fiol.
Etwas komplizierter, vor allem für all jene, die des Spanischen
nicht mächtig sind, wird es im Fall einer Parkkralle. Insbesondere
Mietwagen sind für diese Art der Geldeintreibung anfällig,
verschwinden deren Fahrer doch nach wenigen Tagen bereits im
unerreichbaren Ausland. Laut Fiol findet die Stahlkrake
hauptsächlich bei grober Überschreitung der ORA–Parkzeit
beziehungsweise bei Nichtvorhandensein eines Parkscheins Anwendung.
Das macht man besser in Wuppertal, denn nach Politessenchef Ahr
kostet Parken ohne Parkschein gerade mal zwischen fünf (bei 30
Minuten) und 25 Euro (drei Stunden).
Auf dem „gekrallten” Wagen in Palma klebt dann ein Zettel mit
einer jederzeit erreichbaren Rufnummer. Nach kurzer Zeit kommt
jemand vorbei, der vor Abnehmen der Kralle zur Kasse bittet – 20
Euro für die Blockierung und, falls kein Wohnsitz in Spanien
nachgewiesen werden kann, die vor–Ort–Entrichtung des Bußgelds.
Noch ärgerlicher ist der Kontakt mit dem Abschleppdienst, denn
der kommt nicht vorbei und ist darüber hinaus auch noch teurer.
Vermeiden lässt sich diese Erfahrung, wenn man verkehrsstörend
beispielsweise weder in zweiter Reihe noch vor Ladezonen parkt, rät
Fiol. Abschleppen kostet 68'98 Euro, das dazugehörige Bußgeld
variiert, muss aber von Nichtresidenten bei Abholung des Fahrzeugs
gleich mitbezahlt werden, sozusagen als Sicherheit. Hat der Fahrer
seinen Wohnsitz in Spanien, wird der Bußgeldbescheid schriftlich
zugestellt. Insgesamt wird sich der Betrag von dem in Wuppertal
fälligen 150 Euro kaum unterscheiden.
Touristen können mit ein wenig Glück solchen unangenehmen
Zahlungen entgehen. Denn die spanischen Behörden, bedauert Fiol,
haben derzeit noch keine rechtlichen Möglichkeiten, Strafgebühren
in Deutschland einzufordern. Was sich allerdings in absehbarer Zeit
ändern soll, denn innerhalb der EU soll ein Vollstreckungsabkommen
mit dieser Gesetzeslücke bald Schluss machen.
1 Kommentar
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Mir ist folgendes passiert, habe keinen Parkzettel am Auto angebracht, hatte einen Strafzettel erhalten von 40€ den ich am nächsten Tag bei der Bank Sa Noata beglichen hatte dies alles war am 21.04.2015 in Pegeuera. Jetzt am 07.August 2015 kommt ein neuer Bussgeldbescheid über 40€ Quitung keine mehr vorhanden nach einem halben Jahr. So kommt Spanien wieder auf Wachstum.