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Die umstrittene Reform des Arbeitslosenrechts wurde Mitte Mai von der spanischen Regierung verabschiedet und ist seit ihrer Veröffentlichung im spanischen Gesetzblatt (BOE) am 27. Mai rechtskräftig. Die neuen Pragraphen sehen einschneidende Veränderungen für Arbeitslose vor.

Unter anderem können nun artfremde und schlechter bezahlte Arbeiten unter bestimmten Bedingungen zugemutet werden. Bis zu 30 Kilometer Anfahrtsweg zum Arbeitsplatz müssen akzeptiert werden. Die Arbeitslosen haben sich jeden Monat beim Arbeitsamt zu melden. Mehr als drei Arbeitsangebote dürfen nicht abgelehnt werden. Darüber hinaus sollen auch Saisonarbeiter, die in einem festen Arbeitsverhälnis stehen, kein Überbrückungsgeld mehr erhalten.

Für die Gewerkschaften wird mit dem neuen Gesetz das Sozialsystem auf Kosten der Arbeitslosen noch weiter abgebaut. Aus Sicht der spanischen Regierung ist die Reform lediglich eine Maßnahme gegen den Missbrauch von Sozialleistungen und der Versuch, die Arbeitslosenquote zu reduzieren.