Die umstrittene Reform des Arbeitslosenrechts wurde Mitte Mai
von der spanischen Regierung verabschiedet und ist seit ihrer
Veröffentlichung im spanischen Gesetzblatt (BOE) am 27. Mai
rechtskräftig. Die neuen Pragraphen sehen einschneidende
Veränderungen für Arbeitslose vor.
Unter anderem können nun artfremde und schlechter bezahlte
Arbeiten unter bestimmten Bedingungen zugemutet werden. Bis zu 30
Kilometer Anfahrtsweg zum Arbeitsplatz müssen akzeptiert werden.
Die Arbeitslosen haben sich jeden Monat beim Arbeitsamt zu melden.
Mehr als drei Arbeitsangebote dürfen nicht abgelehnt werden.
Darüber hinaus sollen auch Saisonarbeiter, die in einem festen
Arbeitsverhälnis stehen, kein Überbrückungsgeld mehr erhalten.
Für die Gewerkschaften wird mit dem neuen Gesetz das
Sozialsystem auf Kosten der Arbeitslosen noch weiter abgebaut. Aus
Sicht der spanischen Regierung ist die Reform lediglich eine
Maßnahme gegen den Missbrauch von Sozialleistungen und der Versuch,
die Arbeitslosenquote zu reduzieren.
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