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Das Verfassungsgericht in Madrid hat eine Beschwerde des Generalstaatsanwalts gegen das Moratorium der Balearenregierung für neue Großmärkte zuückgewiesen. Das Gesetz, das im Parlament zuvor von der regierenden Mitte-Links-Koalition und der oppositionellen Volkspartei PP einmütig verabschiedet worden war, kann damit in Kraft treten.

Die Regierung will damit die Ansiedlung weiterer Großmärkte verhindern. Das Gesetz knüpft die Verkaufsfläche an die Gemeindegröße, reguliert die Öffnungszeiten und legt die Zeiträume für die Schlussverkäufe fest. Diese Kompetenzen, so das Gericht, könne die Balearenregierung für sich in Anspruch nehmen, der Einspruch sei nicht überzeugend.