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In ihrem Streit mit der Stadt Palma um Musik auf Freilufterrassen haben die Gastwirte aus Arenal die Richter nicht überzeugen können. Der Oberste Gerichtshof der Balearen beschied die Verwaltungsklage der Gastronomen ab– schlägig. Gegen das Urteil vom 8. Februar kann die Vereinigung der Bars, Cafeterias, Restaurants, Pubs und Spielcenter in Arenal (Turisplan) beim Obersten Gerichtshof in Madrid Revision beantragen.

Nach zahllosen Beschwerden und Anzeigen von Nachbarschaftsvereinigungen und Hoteliers hatte der Stadtrat in Palma im Mai 1998 beschlossen, jegliche musikalische Darbietung unter freiem Himmel sowie im Außenbereich habe nach Mitternacht zu unterbleiben. Lange Zeit verstießen die Musiklokale an der brüchtigten „Ballermann”-Amüsiermeile gegen die Verordnung und bezahlten das Bußgeld aus der Portokasse.

Im Sommer 2000 zog die Stadtverwaltung indes die Daumenschrauben an, verhängte unter anderem im Bier-König in der „Schinkenstraße” in Arenal ein einwöchiges Betriebsverbot. Seitdem hielten sich die Gastwirte zumeist an die Vorgabe, legten aber Rechtsmittel ein. Die Richter bestätigten jedoch das städtische Regelwerk zum Schutz der Nachtruhe.