In ihrem Streit mit der Stadt Palma um Musik auf
Freilufterrassen haben die Gastwirte aus Arenal die Richter nicht
überzeugen können. Der Oberste Gerichtshof der Balearen beschied
die Verwaltungsklage der Gastronomen ab– schlägig. Gegen das Urteil
vom 8. Februar kann die Vereinigung der Bars, Cafeterias,
Restaurants, Pubs und Spielcenter in Arenal (Turisplan) beim
Obersten Gerichtshof in Madrid Revision beantragen.
Nach zahllosen Beschwerden und Anzeigen von
Nachbarschaftsvereinigungen und Hoteliers hatte der Stadtrat in
Palma im Mai 1998 beschlossen, jegliche musikalische Darbietung
unter freiem Himmel sowie im Außenbereich habe nach Mitternacht zu
unterbleiben. Lange Zeit verstießen die Musiklokale an der
brüchtigten „Ballermann”-Amüsiermeile gegen die Verordnung und
bezahlten das Bußgeld aus der Portokasse.
Im Sommer 2000 zog die Stadtverwaltung indes die Daumenschrauben
an, verhängte unter anderem im Bier-König in der „Schinkenstraße”
in Arenal ein einwöchiges Betriebsverbot. Seitdem hielten sich die
Gastwirte zumeist an die Vorgabe, legten aber Rechtsmittel ein. Die
Richter bestätigten jedoch das städtische Regelwerk zum Schutz der
Nachtruhe.
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