Noch bis zum 26. Oktober – in einigen „ayuntamientos” nur bis
zum 24. Oktober – müssen Eigentümer ihre Brunnen, die vor 1986
gebohrt wurden, registrieren lassen. Das sieht der nationale
Wasserplan vor, den die spanische Regierung im Juli verabschiedete.
Wer die Frist versäumt, muss einen Antrag zur Legalisierung
stellen. Die Kosten betragen bis zu 300.000 Pesetas (rund 3500
Mark).
Schwierig wird es, wenn der Brunnen vor 1968 in Betrieb genommen
wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt waren Genehmigungen zur Nutzung
nicht notwendig. Das balearische Umweltministerium empfiehlt, als
Beweis zur Brunnennutzung alte Quittungen von Rechnungen für Strom
oder Dieselöl, die den Betrieb der Brunnenpumpe belegen,
einzureichen.
Die Fristvorgabe der Regierung hat auf der Insel für Empörung
gesorgt. Einzelne Gemeinden stöhnen unter der Last der
eingereichten Anträge. Zu kurzfristig sei die Anweisung an die
Rathäuser ergangen. Der Balearische Naturschutzbund (GOB) will das
balearische Umweltministerium zur Fristverlängerung bewegen. Die
Bürger seien weder fundiert informiert worden, noch reiche der
Zeitraum zur Einschreibung aus.
Carmen Edas, Mitarbeiterin der Pressestelle des spanischen
Umweltministeriums, weist die Vorwürfe zurück: „Ab dem 6. Juli sind
alle Gemeinden aufgefordert worden, die Bürger von der
Einschreibung zu unterrichten. Das war Zeit genug.” Dennoch fühlten
sich vor allem deutsche Brunnenbesitzer reichlich ratlos.
An Unterlagen sind notwendig: eine Fotokopie des
Personalausweises und Dokumente, die den Antragsteller als Besitzer
des Grundstücks identifizieren. Auch eine Beschreibung der
Brunnenlage (Maßstab: 1: 500.000) ist einzureichen. Darüber hinaus
muss der Grundstückseigentümer ein Nutzungsrecht nachweisen. Die
Anträge können bei den Postämtern, den Rathäusern, der Vertretung
der spanischen Zentralregierung auf den Balearen oder einem der
Ministerien der Balearenregierung abgegeben werden. (sl)
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