28.09.01 00:00
Im Streit um das balearische Handelsgesetz hat die spanische Zentralregierung vergangene Woche vor dem Verfassungsgericht geklagt. Madrid sieht durch das Gesetzeswerk seine Kompetenzen verletzt und fordert zusätzlich dessen Aussetzung bis zum Urteil. Das Handelsgesetz ist nach dem Inselräte-Gesetz, der Anhebung der Pensionen sowie der Ecotasa bereits das vierte Regelwerk des „Fortschrittspaktes”, gegen das die Zentralregierung das Verfassungsgericht angerufen hat.
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