Nach dem Inselrat hat auch die Balearenregierung neue
Vorschriften zur Begrenzung des Baubooms auf den Inseln erlassen.
Mit der Reform der Richtlinien für Raumordnung soll das Wachstum
der Ortschaften begrenzt werden, für den ländlichen Raum, den
sogenannten „suelo rústico” dürfen die Gemeinden in den nächsten
Jahren nur noch eine begrenzte Anzahl von Baugenehmigngen erteilen.
Nicht betroffen von den Einschränkungen sind Restaurierungen sowie
Ersatzbebauungen und öffentliche Gebäude.
Für die sieben Jahre ab 2003, in diesem Jahr soll der neue
Landesentwicklungsplan in Kraft treten, hat die Regierung die
Limits für das Wachstum neu festgelegt. Danach soll auf den Inseln
jährlich nur noch um ein Prozent neuer Wohnraum entstehen. Beim
derzeitigen Stand von Wohnraum für rund 1'8 Millionen Menschen
wären das pro Jahr 18.000 neue Plätze, etwa 6000 Wohnungen.
Für das laufende Jahr wird der Zuwachs auf drei Prozent (54.000
Plätze) für 2002 auf zwei Prozent (36.000 Plätze) begrenzt.
Allerdings greift da auch schon das Moratorium des Inselrates für
Mehrfamilien- und Reihenhäuser sowie bestimmte Hotelanlagen.
Die zweite von der Balearenregierung beschlossene Beschränkung
betrifft den die Bebauung von Flächen im ländlichen Raum. Die
künftige Zahl der Baugenehmigungen richtet sich nach der Zahl der
im ersten Halbjahr 2001 bereits erteilten – in Mallorca sind das
243. Mehr dürfen auch in der zweiten Jahreshälfte nicht vergeben
werden, in 2002 dürfen es nicht mehr als im laufenden Jahr
insgesamt, also 486, sein. Auch für den „suelo rustico” soll ab
2003 der Landesentwicklungsplan das Baugenehmigungs-Verfahren neu
regeln.
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