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Eine Verlustmeldung ist Voraussetzung für die Hilfeleistung im Fall von verlorenen oder verspäteten Gepäckstücken und sollte sofort nach der Ankunft am Schalter der Airline erstattet werden. "Es ist ganz wichtig, dass die Passagiere dort auch eine Anschrift am Zielort angeben", sagt Air-Berlin-Sprecherin Sabine Teller. Im Service der Airline sei die Zustellung per Kurierdienst enthalten - fast immer innerhalb von 24 Stunden.

Der Kauf von Hygieneartikeln oder Grundbedarf wie Unterhosen oder T-Shirts würde in solchen Fällen (gegen Quittung) stets problemlos erstattet. Andere Airlines sind weniger kulant und haben stattdessen Overnight-Kits mit Zahnpasta, Seife und Slip im Vorrat. Komplizierter wird es jedenfalls, wenn sich die Passagiere komplett neu einkleiden, wie es bei wichtigen Anlässen oder Terminen denkbar ist.

Fluggäste können sich bei Gepäckverlust oder -verspätung auf das Montrealer Übereinkommen berufen, das eine verschuldensunabhängige Haftung der Airline in Höhe von etwa 1200 Euro (1.131 Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds) vorsieht. Dabei gilt das Prinzip der Schadensminderung. Reisende sollten also nur das Nötigste und keine Luxusartikel einkaufen. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, kann man bei der Fluggesellschaft einen Vorschuss erbitten.

Bei Pauschalurlaub kommt eine Preisminderung wegen Reisemangels in Betracht.