Abgestellte Mietwagen auf Mallorca. | Ultima Hora

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Die Enttäuschung und der Ärger sind der Mallorca-Touristin deutlich anzumerken: „Solche Wermutstropfen kann man sich nach dem Urlaub ersparen”, schreibt sie und klagt über die „dubiosen Geschäftsmethoden” einer der am Flughafen ansässigen Mietwagenfirmen. Über eine der Vermittlungsplattformen im Internet hatte sie einen Kleinwagen für ihren Insel-Urlaub gebucht. Im Preis war eine Vollkaskoversicherung bereits enthalten. „Bei der Übernahme des Wagens stellte man uns vor die Wahl: entweder eine Versicherung des Unternehmens zu unterschreiben, oder eine Kaution von 1100 Euro auf meiner Kreditkarte zu blockieren.” Widerwillig stimmte sie letzterem schließlich zu.

Ein Angestellter der Firma suchte dann das Auto nach Schäden ab und überreichte anschließend eine Kopie des Berichtes. „Dann entdeckte ich einen kleinen weißen Fleck an der Autotür”, so die MM-Leserin. Der Mitarbeiter habe sie jedoch damit beruhigt, dass alles, was nicht größer als zwei Zentimeter sei, nichts ausmache. Bei der Rückgabe des Autos aber gab es dann doch Probleme, zumal der Angestellte an den Felgen weitere Kratzer entdeckte. „Nach vielem Hin und Her sollte ich meine Unterschrift unter den Bericht setzen, was ich natürlich verweigerte.” Das Unternehmen buchte schließlich 100 Euro wegen der Schäden ab. „Da ja eine Kaution blockiert worden war, ist nun freie Bahn für irgendwelche weiteren erfundenen Schäden”, so die Urlauberin.

Mit ihrem Erlebnis steht sie keineswegs alleine da. Ärger mit der Mietwagenfirma gehört fraglos zu den häufigsten Beschwerdegründen von Inselurlaubern, die sich an das Mallorca Magazin wenden. So auch ein Leser aus der Schweiz, der ebenfalls bei einer der am Airport vertretenen Firmen einen Mietwagen für seinen zehntägigen Inselurlaub gebucht hatte. Bei der Übergabe habe er feststellen müssen, dass das Fahrzeug bereits einige Kratzer und Schäden an zwei der Felgen aufwies. „Ich habe das dann vorbildlich mit Fotos dokumentiert.” Auch habe er die Mitarbeiter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Protokoll fälschlicherweise keine Schäden aufgeführt waren.

„Als ich das Fahrzeug dann zurückbrachte, hat ein Mitarbeiter prompt auf jeden Kratzer und die zwei Räder gezeigt.” Nur mit Schwierigkeiten und mit Hilfe der Bilder von der Übernahme des Fahrzeugs gelang es ihm, den Angestellten des Mietwagen-Unternehmens zu überzeugen, dass diese Mängel bereits vorhanden waren. „Ich habe dann noch einmal nachgefragt, ob alles ok sei, was bejaht wurde.” Nicht schlecht staunte er, als er später feststellen musste, dass die Firma dennoch Geld von seiner Kreditkarte abgebucht hatte. Da er eine „gewisse Systematik” hinter dem Vorgehen vermutet, hat er die Angelegenheit seinem Anwalt übergeben.

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Aber nicht nur beim Schadensprotokoll lauern Gefahren. Auch die Tankregelungen der Mietwagen-Unternehmen sorgen immer wieder für Ärger. Eine zeitlang häuften sich etwa die Beschwerden über Firmen, die ihre Autos vollgetankt übergeben und diese erste Tankfüllung völlig überteuert in Rechnung stellen. Zurückgegeben werden darf das Auto dann mit leerem Tank – was ein Ding der Unmöglichkeit ist. Die Anbieter verschaffen sich auf diese Weise einen netten Zusatzgewinn.

Aber auch die Übernahme eines vollgetankten Mietwagens, der auch voll wieder abgegeben werden muss, birgt Tücken. So schreibt ein MM-Leser: „Bei Entgegennahme des Fahrzeugs hatte ich eine Reichweite von 460 Kilometern und bei der Rückgabe, als ich relativ viel tanken musste, ist die Anzeige auf 560 Kilometer gesprungen.” Seine Schlussfolgerung: Der Tank war anfangs überhaupt nicht wirklich voll. Tatsächlich sind die Tankanzeigen vieler Autos nicht präzise. Und das machen sich die Mietwagenfirmen zunutze, indem sie nicht vollgetankte Fahrzeuge als vollgetankt übergeben.

Aber auch Urlauber scheinen sich dieses Tricks zu bedienen, um etwas Geld zu sparen, und tanken nicht unmittelbar vor der Rückgabe des Fahrzeugs, sondern schon Kilometer vorher. Die Mietwagen-Firmen wiederum wollen diese Praxis verhindern, weshalb einige von ihnen nun dazu übergegangen sind, einen Nachweis von ihren Kunden zu verlangen, dass zuletzt innerhalb eines Radius von zehn Kilometern getankt wurde. So ist es zumindest in einem Merkblatt eines der großen Anbieter am Flughafen zu lesen, wie ein Inselurlauber berichtet.

Auf einen weiteren Fallstrick für Mietwagen-Kunden weist das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hin, das häufig mit Problemen in diesem Bereich konfrontiert ist. So habe man kürzlich den Fall eines Mallorca-Urlaubers bearbeitet, der im Internet bei einem Vermittler einen Mietwagen gebucht hatte. „Das Geld wurde sofort über die Kreditkarte eingezogen”, heißt es. „Leider hatte der Flug am Reisetag dann zwei Stunden Verspätung.” Als der Urlauber bei der Mietstation eintraf, teilte man ihm mit, dass seine Buchung wegen Nicht-Erscheinens zum vereinbarten Termin storniert wurde. Auf die Frage, ob er wenigstens sein Geld zurückbekommen könne, verwies man auf den Vermittler. Auch dieser verweigerte jedoch die Erstattung und berief sich dabei auf seine AGB. Auch die Fluggesellschaft leistete keine Entschädigung, da es eine solche nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung erst ab einer Verspätung von drei Stunden gibt.

Beim EVZ rät man angesichts der Vielzahl der Probleme, die sich bei der Mietwagenbuchung ergeben können, auf Anbieter vor Ort zurückzugreifen. Diese kassierten den Mietpreis nämlich häufig erst bei Abholung des Fahrzeugs, außerdem habe man nur einen einzigen Ansprechpartner. Mit fast 3500 Anfragen rangierte das Thema Mietwagen beim EVZ im vergangenen Jahr auf Rang vier der häufigsten Problemfelder.