Das Oberlandesgericht Audiencia Provincial in Palma de Mallorca hat einen beliebten Wanderweg bei Establiments für privat erklärt, so dass er künftig für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich ist. Die Stadtverwaltung hatte einen Kilometer des Can-Mallol-Weges in ein öffentlich zugängliches Areal umwandeln wollen.
Beliebter Wanderweg auf Mallorca wird zugemacht
Mehr Nachrichten
- Von diesem kleinen Flughafen in Deutschland kommen Sie endlich wieder nach Mallorca
- TV-Tipp: So wurden die Robens' und andere Auswanderer auf Mallorca abgezockt
- Das alles müssen Sie beim Kofferpacken vor der Reise nach Mallorca beachten
- Mallorca-Auswanderin Daniela Büchner bekommt eigene TV-Sendung
- "Wir wollen einfach nur nach Hause": Rentner sitzen 16 Stunden am Flughafen von Mallorca fest
3 Kommentare
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
@Jo Steiner: "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. " Art. 14 GG Abs 3 - das dies römischen Rechts entspringt, sollte es auch in ES ähnliches Recht geben.
@Majorcus : was ein Schwachsinn
Na dann: enteignen & entschädigen - basta! Eigentum verpflichtet.