Spaniens Verfassungsgericht hat kurz vor Weihnachten die
Verfassungsklage der spanischen PP-Zentralregierung gegen das im
Oktober vom Balearenparlament abgesegnete Inselratsgesetz zur
Verhandlung angenommen. Damit sind einige Artikel außer Kraft
gesetzt. Die Balearen müssen bis Anfang Januar in Madrid ihre
Position vortragen.
Am Mittwoch wurde bekannt, dass auch der ,,Consejo de Estado”
(Staatsrat), das wichtigste technische Beratergremium der
Regierung, das Gesetz für unzulässig erachtet. Es verstoße gegen
die Verfassung und gegen das Balearische Autonomiestatut.
Die Einwände richten sich gegen die in Palma verabredete
Aufwertung der Inselräte von lokalen Verwaltungsorganen zu echten
Insel-Regierungen. Diese treiben vor allem die bürgerlichen
Nationalisten der Unió Mallorquina um Inselratspräsidentin Maria
Antònia Munar voran. Die Balearenregierung ist aber nach Ansicht
der Kritiker nicht befugt, in die Ordnung der kommunalen Organe
einzugreifen.
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