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Spaniens Verfassungsgericht hat kurz vor Weihnachten die Verfassungsklage der spanischen PP-Zentralregierung gegen das im Oktober vom Balearenparlament abgesegnete Inselratsgesetz zur Verhandlung angenommen. Damit sind einige Artikel außer Kraft gesetzt. Die Balearen müssen bis Anfang Januar in Madrid ihre Position vortragen.

Am Mittwoch wurde bekannt, dass auch der ,,Consejo de Estado” (Staatsrat), das wichtigste technische Beratergremium der Regierung, das Gesetz für unzulässig erachtet. Es verstoße gegen die Verfassung und gegen das Balearische Autonomiestatut.

Die Einwände richten sich gegen die in Palma verabredete Aufwertung der Inselräte von lokalen Verwaltungsorganen zu echten Insel-Regierungen. Diese treiben vor allem die bürgerlichen Nationalisten der Unió Mallorquina um Inselratspräsidentin Maria Antònia Munar voran. Die Balearenregierung ist aber nach Ansicht der Kritiker nicht befugt, in die Ordnung der kommunalen Organe einzugreifen.