Bringen Sie bloß keinen Hund auf die Cala Agulla in Cala Rajada mit! | Patricia Lozano

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Vielen ausländischen Urlaubern ist alles andere als klar, was sie auf Mallorcas Stränden machen dürfen und was nicht. Doch es gibt Aktivitäten, die empfindlich hohe Bußgeldzahlungen hinter sich ziehen können. MM listet einige Verbote auf, die vor allem im Küstenschutzgesetz stehen. Hinzu kommen unterschiedlichste Verordnungen von Gemeinden.

1. Tiere

Strandbesucher müssen genau hinschauen, ob es Schilder gibt, die Tiere auf den jeweiligen Abschnitten verbieten. Wer dennoch dorthin einen Hund mitbringt, riskiert eine "Multa" in Höhe von bis zu 1500 Euro. Die Verordnungen können je nach Jahreszeit unterschiedlich sein. Auf Mallorca ist unter anderem der Strand Es Carnatge, der sich am Flughafen in der Einflugschneise befindet, ein Hundestrand, wo die Vierbeiner willkommen sind.

2. Laute Musik

Diese zu verbieten, ist Kompetenz der Gemeinden. Valencia etwa untersagt streng die Belästigung von Strandbesuchern durch zu eindringliche Klänge. Wer auf Mallorca sichergehen will, sollte sich die Verordnung der jeweiligen Gemeinde aufmerksam durchlesen, bevor er am Strand Musik erschallen lässt.

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4. Feuer machen

Dies ist normalerweise überall verboten, denn so ein Feuer kann im Sommer Wald- oder Buschbrände auslösen, sofern sich der Küstenabschnitt in der Nähe eines vegetationsreichen Gebiets befindet. Ausnahmen gibt es in Nächten wie der Johannisnacht vom 23. auf den 24. Juni.

5. Duschgels oder Seifen im Meer benutzen oder auf den Sand tropfen lassen

Weil die Flora und die Fauna des Meeres empfindlich gestört werden könnten, ist es untersagt, solche Produkte im Meerwasser zu benutzen. Jeder, der dies dennoch tut und/oder Spuren davon im Sand hinterlässt, riskiert ein hohes Bußgeld. Was Sonnencremes anbelangt, so müssen diese einer neuen Verordnung entsprechen, wonach sie das Meer nicht verunreinigen.

6. Beischlaf auf dem Strand

Wer dem Beischlaf auf dem Sand frönt, befindet sich gesetztechnisch ebenfalls auf rutschigem Terrain. Wird der Akt vor Minderjährigen oder Behinderten vollzogen, wird dies in Spanien als Straftat gewertet. Wie bei Exhibitionismus droht sogar eine Haftstrafe. Handelt es sich nicht um eine Straftat, können Bußgelder zwischen 100 und 600 Euro fällig werden.