Die Verbrauchervereinigung bezieht sich ausdrücklich auf einen auf der Insel festgestellten Fall: Ein Reisender namens M. aus Bonn wurde im Anschluss an seine Online-Flugbuchung am heimischen Computer gefragt, ob er vor Ort noch einen Mietwagen benötige. Über die Website der Airline gelangte er direkt zum Angebot eines Mietwagenvermittlers. Er zahlte 1000 Euro für zwei Wochen für einen Fiat 500 auf Mallorca.
Das Geld wurde vom Vermittler sofort über die Kreditkarte eingezogen. Leider hatte der Flug am Reisetag dann zwei Stunden Verspätung. Als M. bei der Mietstation eintraf, teilte man ihm mit, dass seine Buchung wegen „No-show“, also wegen Nicht-Erscheinens zum vereinbarten Termin, storniert wurde.
Auf die Frage, ob er dann wenigstens sein Geld zurückbekommen könne, schickte man ihn weiter zum Vermittler. Dieser verweigerte die Rückzahlung, verwies auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und riet M., Schadensersatz von der Airline zu verlangen.
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