Im April 2019 war bei der nun Freigesprochenen eine am Flughafen gefundene Brieftasche mit 700 Euro abgegeben worden. Die Flughafenmitarbeiterin übergab das Fundstück einem Kollegen, der die Brieftasche an die Guardia Civil weiterleitete.
Als sie dort ankam, befand sich allerdings nur noch der Pass und die Krankenversicherungskarte des Eigentümers darin. Daraufhin bestätigte die Frau, dass das Geld aus der Brieftasche gefallen sei und übergab die 700 Euro.
In erster Instanz war das Gericht davon ausgegangen, dass die Angeklagte von vornherein die Absicht gehabt hatte, das Geld zu behalten und folgte der Aussage des Beamten der Guardia Civil.
Es stehe Aussage gegen Aussage, hieß es dagegen in zweiter Instanz. Daher müsse die Angeklagte freigesprochen werden. (mais)
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