Wie aus den vom Gesundheitsministerium von Nordrhein-Westfalen verbreiteten Bestimmungen hervorgeht, so entfällt die Isolationspflicht, wenn man einen Verwandten ersten oder zweiten Grades besucht oder zu dringenden medizinischen Behandlungen oder zur Betreuung von Kindern einreist und nach weniger als 72 Stunden wieder ausreist. Auch Beerdigungen oder Hochzeiten sind ein Grund, sich nach Deutschland begeben zu dürfen und nicht in Quarantäne zu gehen, wenn man das Land schnell wieder verlässt. Die Testpflicht greift ohnehin erst nach 72 Stunden.
Diese aktuelle Regelung soll bald durch eine neue abgelöst werden. Dann muss man zunächst mindestens fünf Tage in Quarantäne, bevor man sich testen lässt. Über Ausnahmeregelungen ist noch nichts bekannt. Die neue Regelung sollte nach Medienberichte eigentlich ab dem 15. Oktober gelten. Es wird aber damit gerechnet, dass das später der Fall sein wird.
3 Kommentare
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Eigentlich schriftlicher Blödsinn, ob zweiundsiebzig Stunden oder zwei Wochen, Anstecken kann ich mich innerhalb von Minuten.
Solidarischer: STAY HOME!
Bei derartigen Restriktionen, die sich in DE und auf Mallorca fast täglich ändern, wird dort doch keiner - ohne dringenden Grund - hinreisen wollen.