Die 63-Jährige wurde anhand von Aufnahmen aus Überwachungskameras durch ihren Arbeitgeber identifiziert und entlassen. Die Nutzerin des Schließfachs hatte den Diebstahl in der Sportanlage schnell bemerkt und Anzeige erstattet.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich zwei Jahre Haft gefordert. Die Angeklagte gestand die Tat vor Gericht und will nicht in Berufung gehen. Das gestohlene Geld erstattete sie zurück.
3 Kommentare
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Die Justiz macht sich lächerlich und stellt sich selbst in Frage mit solchen Urteilen. Herr C. unterschlägt mit freundlicher Hilfe Millionen und man ist noch nicht einmal in der Lage, diesem Herrn den Prozess zu machen und für die nächten Jahre aus dem Verkehr zu ziehen. Was für ein P..., diese Richter.
25 Euro gestohlen, ein Jahr Haft auf Bewährung. Gewalttaten, schwerer Betrug, brutale Überfälle, welche Strafe? Sie hatte wohl die falsche Hautfarbe, ganz so wie in Deutschland.
Eine besondere Auffassung von Verhältnismäßigkeit ...