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Festungsmauer und Innenhof der Wallfahrtskirche in Artà

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Urteil klärt Streit um Burgmauern von Artà

Die Festungsmauer und der Innenhof bei der Wallfahrtskirche Sant Salvador in Artà gehören nicht der Gemeinde, sondern der Kirche.

MM-Redaktion 25.01.18 00:00

Der Richter wurde in Artà begleitet von Vertretern der Kirchengemeinde und des Rathauses.

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Wem gehört die Festungsmauer von Artà?

Höchstrichterlicher Besuch auf dem Hausberg der Gemeinde im Nordosten Mallorcas: Bistum und Rathaus streiten um die Eigentümerschaft der mittelalterlichen Mauer.

Alexander Sepasgosarian15.12.17 16:47