Die fraglichen Lizenzen sind seit etwa zwei Jahren aufgrund eines Artikels des Flächennutzungsplans für Mallorca blockiert, nach dem die Genehmigungen nur erteilt werden dürfen, wenn gleichzeitig auch die Erschließungsarbeiten durchgeführt werden. Letzteres zu garantieren, ist deshalb auch eine von mehreren Grundvoraussetzungen dafür, dass die Verwaltung die Bauten freigeben darf. Es handelt sich um 30 Villen in den Gebieten Sa Mola, Mont Port, Valleluz, Cala Llamp, Cala Marmacen und Biniorella.
Unterdessen wurde eine Entscheidung des höchsten Gerichts der Balearen bekannt, wonach in der Cala Llamp zwölf Luxuswohnungen wieder abgerissen werden müssen. Das Gericht kam wie die vorige Instanz zu dem Schluss, dass die Baugenehmigungen aus der Ära Hidalgo nichtig sind.
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Wer gut schmiert, der gut fährt.