Die Klägerin Saida R. auf Mallorca. | UH

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Eine Flughafenangestellte auf Mallorca klagt wegen Mobbings gegen die Handlingfirma Acciona. Bei dem Streit geht es um ein Kopftuch, das die Frau bei der Arbeit tragen wollte.

Nach neun Jahren Dienst begann die Mitarbeiterin, Hals und Haare mit einem islamischen Hidschab zu bedecken. Dies wurde ihr zunächst einen Tag lang gestattet. Aus der Zentrale kam aber die Weisung, das Kopftuch abzulegen, da es das uniformierte Erscheinungsbild störe.

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Die Frau wurde anschließend sieben Mal abgemahnt und suspendiert. Ein psychologisches Gutachten belegt, dass sie sich deswegen extrem unter Druck fühlt. Vor Gericht fordert sie eine Wiederzulassung zum Dienst sowie die Erstattung von 4000 Euro für ausgefallene Gehaltszahlungen. Die Staatsanwaltschaft unterstützt den Antrag der Klägerin vor dem Sozialgericht.

In einem Präzedenzfall im Jahr 2001 auf Mallorca hatte bereits ein jüdischer Busfahrer Recht bekommen. Dem Mann musste erlaubt werden, bei der Arbeit eine Kipa als Kopfbedeckung zu tragen. Einer islamischen Anwältin wurde es hingegen nicht gestattet, vor Gericht mit Kopftuch aufzutreten. Der Oberste Gerichtshof urteilte, dass die autonome Entscheidung darüber, bei den Mitgliedern der jeweiligen Kammer liege.

Als verfassungswidrig wurde im Übrigen ein Verbot der Vollverschleierung auf offener Straße oder in öffentlichen Gebäuden eingestuft. Entsprechende Versuche auf kommunaler Ebene in Katalonien oder auch in Sa Pobla auf Mallorca liefen somit ins Leere. (mic)