user Hajo Hajo | Vor mehr als 6 Jahre

Auf diese Gesetze könne sich Mitbewohner stützen, die durch Ferienvermietungen um ihre Lebensqualität und Hausfrieden gebracht werden.# Auszug aus = http://www.auswandern.com/Das-spanische-Wohneigentumsgesetz-Eigentumswohnun.1477.0.html ""Im Unterschied zu dem deutschen Wohnungseigentumsrecht hat das spanische einen wesentlich erweiterten Anwendungsbereich, so dass nicht nur Häuserblocks, auch ganze Siedlungen von freistehenden Häusern, sogenannte Urbanisationen, dem spanischen Wohnungseigentumsrecht unterfallen. ""# Die Eigentümerversammlung in Spanien (Organe der Gemeinschaft V ... www.hesslerdelcuerpo.com › Die spanische Eigentümergemeinschaft# spanisches-immobilienrecht.de/besteuerung-von-spanischen-immobilien-im-besitz-vo...10.04.2015 - Auf einen Blick finden Sie hier die wichtigsten Informationen für die Besteuerung von spanischen Immobilien von nicht in Spanien ansässigen Eigentümern. ... Miteigentümer von Immobilien in Spanien ist verpflichtet, jährlich oder jedes Quartal eine entsprechende *** Einkommensteuererklärung abzugeben.***# DIE LÄRMGESETZGEBUNG. Es gibt folgende Gesetze zur Bekämpfung der Lärmbelästigung:a) die spanische Verfassung vom Jahre 1978 (Recht auf eine gesunde Umwelt, Recht auf körperliche Unversehrbarkeit, Recht auf eine Wohnung);b) Europäische Richtlinien 49/2002 und 10/2003 c) Ley 37/2003 del Ruido (das „Lärmgesetz“)c) und dessen Verordnung „Real Decreto 1513/05“ (Reglamento de la Ley del Ruido);d) das spanische Strafgesetzbuch;k) das Mietgesetz „Ley de Arrendamientos Urbanos“;j) das Wohneigentumsgesetz (Ley de Propiedad Horizontal), sowiel), die Statuten und Hausordnungen der Eigentümergemeinschaften.

user Gecko | Vor mehr als 6 Jahre

Damit bin ich einverstanden. Wir Touristen, zu denen auch ich gehöre, machen unter solchen Umständen das Leben für Insulaner praktisch unerschwinglich. Die Regelung mit der Wohnungsvermietung oder Hausvermietung ausserhalb von Palma sollte darum gelockert werden. Schluss am Ende muss es ja für beide, also Touristen und Insulaner stimmen. Allerdings sollte die Mietdauer auf mindestens einen Monat Mietdauer festgelegt werden.

user Nicola | Vor mehr als 6 Jahre

Altes Thema https://mallorcamagazin.com/nachrichten/politik/2015/10/29/43996/limit-fur-touristische-vermietungen-angedacht.html und ich finde immer noch, dass Touristen nicht in normale Wohnungen einquartiert gehören. Wohnungen sind zum Wohnen mit festem Wohnsitz gedacht und nicht als Touristenquartier für Sparfüchse.

user Gunni | Vor mehr als 6 Jahre

@Metti: " Ich möchte lediglich darstellen, das es nen Irrglauben ist, das diese Gesetze schnell greifen und die Illegale Ferienvermietung schnell in der Versenkung verschwindet...das wird sich Jahre hinziehen" - Ja, so lange alle schweigen und mitmachen.

user Metti | Vor mehr als 6 Jahre

Gunni: Nach meines Wissens ist da wohl schon ne Anzeige erfolgt. Aber, genau wie AirBNB mit der 300.000€ Strafe, machen sie weiter. Bei AirBNB findet man ja auch noch genug, was nicht legal sein kein. Ich möchte lediglich darstellen, das es nen Irrglauben ist, das diese Gesetze schnell greifen und die Illegale Ferienvermietung schnell in der Versenkung verschwindet...das wird sich Jahre hinziehen

user Gunni | Vor mehr als 6 Jahre

Ja, Metti, und es gibt auch überall *rschlöcher, die mit Handybenutzung Auto fahren oder "mal eben schnell" im Halteverbot stehen und Pizza oder Wurst mampfen und solche Asis, die Behindertenparkplätze blockieren. Ignoranten von Gesetzen und Regeln aller Art gibt es überall. Dadurch wird das alles aber nicht KORREKT. Melde dein Wissen mit Namen und Anschrtift den Finanzbehörden und sei sicher, dann passiert etwas ...

user Metti | Vor mehr als 6 Jahre

wer zum Henker ist Achim. Da brauch man auch nicht zu Achim zu gehen. Es vermieten nach wie vor edliche voll schwarz. Ich denke es gibt genug, die wissen, wie es geht. In Deutschland gibs ne Vermittlerseite, die wissen auch wie es geht. Denen ist es schlichweg egal, ob ne Bude ne Lizenz hat oder nicht und die haben für Mallorca alleine über 750 Objekte im Angebot. Kein Objekt trägt dort ne Lizenznummer. Wenn MM nachfragen möchte, warum, dann gebe ich denen gerne die Homepage

user Maria | Vor mehr als 6 Jahre

HURRA!!!...HOFFENTLICH WIRDS DIESMAL WAHR!!

user Metti | Vor mehr als 6 Jahre

Hajo Nachtrag schau nur bei der mit Strafe belegten AirBNB rein Zimmer und Wohnungen im Zentrum Palma nach wie vor zu finden und nicht wenige. Ergo, scheint selbst bei AirBNB das nicht anzukommen. Frage die man sich dann stellen muss: ist diese Rechtslage tatsächlich eindäutig? Entspricht es europäisches Recht? AirBNB macht auf jeden Fall weiter.

user Metti | Vor mehr als 6 Jahre

Hajo: klar, da haste natürlich Recht. Aber das System muss erst mal greifen. Zudem wird nicht jeder denunzieren. Wie gesagt, es gibt andere ( zB in Deutschland angemeldete ) Portale, wo man keine Lizensno. findet. Auch, das Auftauchen der geflogenen Wohnungen auf anderen Portalen...das Geschäft ist sehr lukrativ. ...Das betrifft nicht nur Palma. Wenn in Palma das nun verboten wird, wie hoch wird dann die Miete angesetzt..man hat ja vorher Reibach gemach... Es wird greifen....aber wann?