user Hajo Hajo | Vor mehr als 6 Jahre

Hier stehts ganz genau = Notwehr a) Art. 8 Nr. 4 Código Penal befreit von strafrechtlicher Verantwortlichkeit "denjenigen, der in Verteidigung seiner eigenen oder einer fremden Person, seines eigenen oder eines fremden Rechts handelt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:1. Rechtswidriger Angriff. Im Falle der Verteidigung von ###Vermögensgegenständen### wird es als rechtswidriger Angriff angesehen, wenn die Handlung ein Verbrechen darstellt und diese Rechtsgüter in erhebliche Gefahr der unmittelbaren Beschädigung oder des Verlustes bringt. Im Falle der Verteidigung der Wohnung oder ihrer Nebenräume wird als rechtswidriger Angriff das ####unberechtigte Betreten### derselben angesehen.2. Vernunftgemäße Erforderlichkeit des angewandten Mittels, um den Angriff zu verhindern oder zurückzuschlagen.3. Fehlen einer hinreichenden Provokation seitens des Verteidigers".Quelle = https://www.mpicc.de/files/pdf2/thema_ii.pdf

user Hajo Hajo | Vor mehr als 6 Jahre

Hans H. Genau diese Art von Fakes sind dafür verantwortlich, wenn jemamd dann am Pranger steht und von den Leuten vorverurteilt wird. Sparen Sie sich also diesen Krampf, von dem kein Artkel schreibt. Lesen Sie mal Artikel 20, Absatz 4 Código Pena. Notwehrregelung in Spanien.

user Hans H. | Vor mehr als 6 Jahre

Hajo@ "Der Mann ist 77 !!" - Kein Grund, sich mit scharfen Gewehren zu bewaffnen (wahrscheinlich sogar ohne Berechtigung) und einen Menschen zu erschießen. Naja, das Gericht wird´s schon richten.

user andre | Vor mehr als 6 Jahre

@Klaus Zitat: "@Martina + @andy: Wenn Ihnen die Sicherheit und die Rechtssysteme in Spanien und Deutschland so sehr missfallen, warum wandern Sie dann nicht nach Polen oder Ungarn oder in die Türkei aus? Nur Mut"Wer sagt denn,das ich noch in Deutschland lebe? Nicht nur das Rechtssystem ist veraltet und extrem auf die Entlastung des Täter fokussiert , auch ganz Deutschland ist im Umbruch. Und zwar gewaltig. Aus friedlichen bürgerlichen Gegenden werden Viertel mit diversen Spielhallen, Wettbüros, Cafe`s und Shishabars mit Drogenhandel und dem entsprechenden Klientel. Kein einziger Tag vergeht ohne Messerangriff oder schwerer Körperverletzung. Zum Glück bin ich finanziell unabhängig.Und die Schweiz und Ungarn, sowie Tschechien sind schnell zu erreichen. Ich habe bereits dort investiert.

user Hajo Hajo | Vor mehr als 6 Jahre

Susanne@ wenn ihre Meinung die neue Rechtsauffassung ist, dann müssten Sie im Umkehrschluss ruhig zusehen, wie man ihre Kind, Freund, Nachbarn angreift, sonst würden Sie ja den Tätern Schaden zuführen.

user Susanne | Vor mehr als 6 Jahre

@Jo Wenn diese Art von Selbstjustiz zur geltenden Rechtsauffassung erhoben würde, bräuchte man keine Gerichte mehr.

user Jo Steiner | Vor mehr als 6 Jahre

Wenn der Staat vertreten durch Polizei und lasche Richte den Bürger nicht schützt, muss dieser das wohl slbst übernehmen. Das das möglicherweise zu Reibungswärme mit Staatsorganen führt mag sein. Die hier vertretenen Meinungen sagen auch mehrheitlich, dass Täter zunächst mal Opfer sind.. Wer aber mein Haus ungefragt betritt, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen

user Hajo Hajo | Vor mehr als 6 Jahre

Der Mann ist 77 !! Und seine Frau körperlich wohl eher weniger solchen Einbrechern gewachsen als er. Und sie wurden erneut überfallen. WAS verlangt man von solchen Senioren wie sie reagieren sollen, wenn plötzlich Gangster ins Haus eindringen? Woher sollen sie wissen, was diese vorhaben? Der Notwehr § in Spanien lautet ähnlich wie in DE, das nämlich ein gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff nicht nur auf das Leben, sondern auch einer Sache dazu berechtig sich zu wehren. Welche Rationalität verlangen nun die Behörden von diesen alten Menschen eigentlich???? Ich finde es ungeheuerlich wie man wieder mit Opfern umgeht !!

user Jupp M. | Vor mehr als 6 Jahre

Die Az wären völlig unverfänglich. Ok. Also gehe ich davon aus, dass die berichteten Fälle Fakes sind, um entsprechend Stimmung zu machen.

user JayDee | Vor mehr als 6 Jahre

@Jupp, dazu braucht es sicher keine personalisierten Fälle, dazu reicht schon eine google-Recherche. Und wer Prozessakten anfordert, die Rückschlüsse auf Klarnamen zulassen, sollte hier vielleicht mit mehr als den Kürzel Jupp M. und somit gutem Beispiel vorangehen ;)