@hajohajo Deine vorgeschlagene Vorgehensweise kann ich zu 100% unterschreiben. Es gibt genügend rechtsstaatliche Mittel um sich eines unerwünschten Klientels zu entledigen. Es ist gut, daß der Wirt das Hausrecht hat, dies gilt aber nicht für eine diskriminierende Begründung. Jemanden rauszuschmeißen nur weil er Schwarzer, eine Behinderung hat oder er zu alt ist, geht nicht, jemand rausschmeißen weil er hygienischen oder kleidungstechnischen Standards nicht entspricht, geht. Deine Erlebnisse im Bus hatte ich auch schon gehabt. Ich wohne zwar im Palma, muß von daher nicht wirklich häufig mit dem Bus fahren, aber speziell wenn ich mit dem 15er unterwegs bin, dann kommt mir häufig alles hoch, angesichts der Alkfahnen, kombiniert mit dem Gestank ungeputzter Zähne und mangelnder Körperhygiene bei einem Teil der Touristen. Leider hat aber der Busfahrer in dieser Situation nicht das Hausrecht.
Servus Mike, was solls? Fakt ist, ein Gastwirt hat grundsätzlich sein Hausrecht und kann unliebsame Gäste, die anderer Gäste beeinträchtigen oder den Hausfrieden stören, des Lokales verweisen. Über die Art und Weise kann man streiten. Gewalt sollte aber grundsätzlich ausscheiden. Notfalls ruft man die Polizei, wenn es seitens der Verwiesenen zu Problemen kommt. Ein Pub ist ja nicht der Bierkönig, der seine Security hat um unliebsame Gäste zu entfernen..
Ich fahre zumeist mit dem Bus in die Stadt. Und kann es oftmals nachvollziehen, was dem Gastwirt aufgestossen ist. Insbesondere wenn der Bus voll ist und man kaum ausweichen kann, ausser auszusteigen und den nächsten zu nehmen. Das Problem besteht darin, dass die beklagten Personen es selbst nicht mehr wahrnehmen, wie ihre hygienischen Zuständen auf die Umgebung wirken. Und wenn es ihnen jemand dann sagt, ergehts ihm wohl wie dem Gastwirt. Also bleibt nur eines, sich wortlos entfernen. Das konnte der Gastwirt nun nicht und stützte sich wohl auf sein Hausrecht.
tomtom, du wirkst etwas unentspanmt. Kann es sein dass dir etwas Sonne fehlt?Hattest du nicht geschrieben dass "der Pub-Besitzer es so gemacht" hat? Da wir hier unter dem MM-Artikel schreiben, musste ich doch davon ausgehen dass du diese Aussage "er hat..." von oben hast. Nachdem du das später abgestritten hast, musste ich eben die Mutmaßung anstellen dass du den Besitzer kennst. Woher sonst kannst du wissen dass der "Pub-Besitzer es so gemacht hat". Aus ner anderern Zeitung? Na, dann solltest du das erwähnen.Ist bisher einfach, gelle?Und da du in deinem an Brausefrosch (inzwischen gelöscht) gerichteten Post Brausefrosch (der der Redaktion eine hypothetische Frage als "was wäre wenn..." gestellt hatte) UND den Pub-Besitzer (der deiner Aussage nach den Begriff direkt verwendete) in einen Topf geworfen und daraus deinen nicht nachvollziehbaren "Strafvorwurf" gekocht hast, habe ich nur versucht das etwas zu relativieren.Gefällt dir nicht? Macht nix. Ist meistens so dass User mit Kritik oder anderen Meinungen umgehen können, und dann gleich mit Geschrei und wüsten Beschimpfungen antworten ;)Und nachdem Brausefrosch hier raus ist, bin ich es auch...
@ach Mike. Muß ich Dir jetzt noch eine grammatikstunde geben? Mein Vorschlag: meinen Satz lesen, Deine Replik lesen, dann überlegen wie Du auf die Idee kommen könntest, daß ich den Public Besitzer duzte.... Lesen hilft! Und jetzt ist es auch gut so, ich will nicht mehr auf jeden Unsinn reagieren. Das gibt's Leute, der werden dafür bezahlt,
Zitat; "..so wie du oder die Pub Besitzer es gemacht haben"Axo, sorry, wusste nicht dass du mit den Pub-Besitzern per du bist^^
@mike. Lesen hilft! Ich habe geschrieben, daß die Verwendung des Begriffs Neger in "diskriminierender und beleidigender" Form strafbewehrt ist. Dein populistisches Gesülze mit Pippi Langstrumpf kannst Du Dir sparen. Davon war explizit nich die Rede. Ich weiß nicht, wo Du bei mir gelesen haben willst, daß ich den Bericht des MM meinte. Mehr als @brausefrosch kann ich nicht schreiben um klar zu machen, wer der Adressat ist. Hast du offensichtlich nicht verstanden. Und was den Brausefrosch post betrifft: wer eine Gruppe Menschen pauschal als "kriminell" bezeichnet, der erfüllt den Tatbestand der Beleidigung und der Hassrede. Ich habe deshalb auch die beiden Gerichtsurteil zitiert.
tomtom, da lehnst du dich grad etwas zu weit aus dem Fenster ;)Unabhängig davon dass ich dem Bericht oben den Begriff 'Neger' nirgends entnehmen kann, verwendet Brausefrosch den Begriff auch in keinster Weise anders als du: Nämlich schlicht als Aufzählung im Laufe einer Diskussion. So wie du die reine Verwendung des Begriffes mit 'strafbewehrt' gleichzusetzen würde bedeuten Bücher aus der Reihe Pippi Langstrumpf oder Struwwelpeter auf den Index setzen zu müssen, oder den Duden und Wikipedia offline zu schalten: Denn aus diesen dürfte dann auch nicht mehr vorgelesen, respektive zitiert werden^^Strafrechtlich relevant wäre die Verwendung dieses Wortes in der Öffentlichkeit im Rahmen der §§ 130 (Volksverhetzung) und §§ 185 (Beleidigung) StGB, nur müsste dazu ein direkter Zusammenhang zu einer Person (Hassaufstachelung, Beleidigung, Ehrverletzung etc.) hergestellt werden können.
@Brausefrosch Deine juristische Einschätzung ist schlich und einfach falsch. Der Gebracuh des Wortes Neger in diskriminierender und beleidigender Form, so wie du oder die Pub Besitzer es gemacht haben, ist strafbewehrt (vgl. Oberlandesgericht Köln: 24 U 51/09 oder Neuruppiner Landgerichts (Aktenzeichen 24 Ns 6/09). Da die Gesetze in Sachen Diskriminierung bzw. Beleidigung in Deutschland und Spanien in etwa gleich sind, macht sich das Mallorca Magazin ebenfalls strafbar, wenn es die posts unkommentiert veröffentlicht. Man könnte dich jederzeit verklagen, aber ich denke man will mit so einem Wurschtel, wie du es bist, nichts zu tun haben. Du bist es nicht Wert!
MM hat hier erneut einige Kommentare gesperrt. MM löscht Beiträge, die Volksverhetzung oder beleidigende Inhalte enthalten. Entsorgt werden zudem Beitrage, wenn Kommentatoren sich in gegenseitigen wüsten Beschimpfungen ergehen. Ferner werden Kommentare entfernt, wenn ein sachlicher Bezug zur ursprünglichen Meldung nicht mehr erkennbar ist.