TW
0

Die riesige Vulkanaschewolke aus Island behindert massiv den Luftverkehr in Europa. Das Naturereignis gilt als höhere Gewalt - und dennoch können Pauschalreisende Ansprüche an ihren Veranstalter stellen, wenn sich Flüge verspäten oder ausfallen.Was Reisende jetzt wissen sollten.

Muss eine Maschine zum Beispiel bei der Rückkehr aus dem Urlaub woanders landen als geplant, sei das als Reisemangel zu werten, sagt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. «Dafür kann der Reisepreis gemindert werden, etwa im Umfang von rund fünf Prozent.» Hier weitere Fragen, die viele Urlauber jetzt beschäftigen:

Kann eine Reise wegen des Flugchaos einfach abgesagt werden?
Nein, ein generelles Recht auf kostenlose Stornierung gibt es nicht. Ist aber bei einer Kurzreise absehbar, dass sich der Abflug in den Urlaub mehrere Tage verschieben würde, könne der Kunde vom Reisevertrag zurücktreten und erhalte den Reisepreis zurück, erklärt Fischer-Volk. Das gelte auch für Fälle von höherer Gewalt. Für längere Reisen von zum Beispiel zwei Wochen Dauer gebe es dagegen kein Rücktrittsrecht. Auch in diesem Fall sei ein deutlich verspäteter Abflug aber ein Reisemangel.

Dürfen Flugkunden verzichten statt lange zu warten?
   Kunden, die nur ein Flugticket gebucht haben, können wählen: «Ab der fünften Verspätungsstunde haben sie das Recht, auf den Flug zu verzichten.» In dem Fall muss ihnen der volle Flugpreis erstattet werden. «Oder sie wählen einen Ausweichflug zum Beispiel am nächsten Tag», sagt Fischer-Volk. Der muss ihnen dann ohne Mehrkosten eingeräumt werden.

Gibt es Schadenersatz für eine Nacht auf dem Flughafen?
Nein. Konnten Fluggäste nicht abfliegen und mussten sie wegen der chaotischen Zustände am Flughafen übernachten, haben sie keinen Anspruch auf Schadenersatz. «Ihnen ist ja im materiellen Sinn kein Schaden entstanden», erklärt Fischer-Volk. Grundsätzlich ist die Fluggesellschaft aber zur Betreuung ihrer Kunden verpflichtet, wenn diese lange Wartezeiten hinnehmen müssen. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie sie mit Essen und Getränken versorgen muss.

Darf die Maschine einfach ganz woanders landen?
Auch wenn der Flugverkehr aus Gründen höherer Gewalt eingeschränkt ist, muss eine Fluggesellschaft die Passagiere an den Zielort bringen. Kann eine Maschine dort nicht landen und muss sie auf einen anderen Flughafen ausweichen, habe die Airline die Pflicht, die Gäste zum Beispiel mit Bussen ans Ziel zu bringen, sagt Fischer-Volk. Sorgt eine Fluggesellschaft nicht für die Weiterreise, könne der Gast diese selbst organisieren und die Kosten für Bus- oder Bahnfahrt der Fluggesellschaft in Rechnung stellen.

Wer zahlt die Fahrt bis zur Haustür?
Ein häufiges Missverständnis aufgebrachter Urlauber sei in solchen Fällen die Erwartung, die Rückfahrt bis nach Hause bezahlt zu bekommen. Das sei aber nicht so: «Sowohl Pauschalurlauber als auch Kunden, die den Flug individuell buchen, müssen sich selbst darum kümmern, vom Flughafen bis zur Haustür zu kommen», so Fischer-Volk.

«Ich kann mir nicht einfach ein Taxi nehmen und die Kosten zurückverlangen.»
Wer zahlt bei stark verspäteter Rückkehr das Hotel?
   Im Fall von höherer Gewalt gibt es keinen Anspruch auf Erstattung von Übernachtungskosten, wenn ein Reisender, der an einem anderen Flughafen als geplant landen musste, so spät am Abend am ursprünglichen Zielflughafen eintrifft, dass er nicht mehr nach Hause kommt. «Muss er sich dann ein Hotel suchen, hat er die Kosten dafür zu tragen», erklärt die Verbraucherschützerin.

(Alle Infos nach dpa/tmn)